Jahresrechnung 2023; Neubildung von Haushaltsresten im Verwaltungshaushalt und Kenntnisnahme der Neubildung von Haushaltsresten im Vermögenshaushalt;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 23.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Auf die Anlage 2 zum Rechenschaftsbericht der Jahresrechnung 2023 wird Bezug genommen.
Einen Beschluss zur Übertragung von Haushaltsresten aus den Vorjahren bedarf es grundsätzlich nicht, da diese Mittel bereits in den Haushalten der Vorjahre durch die Haushaltssatzung aufgrund der Gemeinderatsentscheidung genehmigt waren.
Im Vermögenshaushalt waren die Haushaltsansätze in aller Regel für Maßnahmen vorgesehen, welche nicht erneut in den Haushalt 2024 eingeplant werden sollen, wenn sie bis zum Ende des Haushaltsjahres nicht abgewickelt werden konnten. Deshalb hat der Gesetzgeber es auch ermöglicht, diese bereits in den Vorjahren oder im Haushaltsjahr eingeplanten Beträge, soweit sie zur Abwicklung von Maßnahmen noch gebraucht werden ohne weitere Entscheidung durch den Gemeinderat zu übertragen.
Für die Neubildung von Haushaltsresten im Verwaltungshaushalt ist jedoch ein Beschluss erforderlich., weil die Mittel im Verwaltungshaushalt nach Ablauf des Haushaltsjahres grundsätzlich als eingespart verfallen und damit eine Neuveranschlagung erforderlich wäre.
- Freiwillige Feuerwehr 13000.7180
Deshalb werden aufgrund bisheriger Beschlusslage bei der HH-Stelle 13000.7180 neue nicht abgerufene Zuschüsse für die Vereinszuwendungen in das neue Haushaltsjahr übertragen:
Es bestanden alte Haushaltsreste in Höhe von
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50.000,00 €
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Davon wurden in 2023 Mittel in Anspruch genommen
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0,00 €
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Neue Haushaltsreste in 2023
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10.000,00 €
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Abgang alter Haushaltsreste
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0,00 €
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Neue Haushaltsreste gesamt:
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60.000,00 €
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Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Neubildung der Haushaltsreste im Vermögenshaushalt und genehmigt die Haushaltsreste im Verwaltungshaushalt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 16.05.2024 09:19 Uhr