Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Ritz
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses , 17.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
GR-Mitglied Ritz hat in der öffentlichen Sitzung vom 15.04.2024 angefragt, ob die Baustellen-Absperrungen (Ecke Herzog-Christoph-/Hubertusstraße) in ihrer Höhe und Ausführung den bislang üblichen Rahmen der bekannten Gitterzäune übersteigt.
Der Bauherr hat gegenüber dem Landratsamt bestätigt, dass es sich um eine temporäre Baustelleneinrichtung handelt, um die Leute vor Staub und Dreck der Baustelle zu schützen, und der Sichtschutz nach Abschluss der Bauarbeiten zurückgebaut wird.
Es handelt sich dabei um eine verfahrensfreie Anlage nach Art. 57 Nr. 13a BayBO.
Auch eine Verletzung von Art. 9 BayBO ist nicht ersichtlich, da keine Gefahren oder vermeidbaren Nachteile entstehen.
Mangels Rechtsgrundlage ist ein bauaufsichtliches Einschreiten derzeit nicht ersichtlich. Das Landratsamt behält sich jedoch die erneute bauaufsichtliche Überprüfung der Baustelle vor.
Datenstand vom 30.07.2024 14:28 Uhr