Antrag auf Abweichung von der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung für die Höhe einer Einfahrts- und Eingangstoranlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 554/5 an der Dr.-Engelsperger-Str. 4;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 16.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 16.09.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauort: Dr.-Engelsperger-Straße 4, Grundstück Fl.Nr. 554/5 (Grundstücksgröße = 3.342 m²)
Planbereich: Bebauungsplan BL 1/57 vom 01.11.1956; Bebauungsplan Nr. BL 18/96 (B35) 3. Änderung i.d.F. vom 13.04.2023; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung; Abstandsflächensatzung;


Auf dem antragsgegenständlichen Grundstück wurde die Freiflächengestaltung sowie die Gestaltung der Einfriedung bauordnungsrechtlich überprüft. Dabei wurden planabweichende Be- und Ersatzpflanzungen festgestellt sowie eine nicht ortsgestaltungskonforme Gestaltung der Einfriedung. 

Mit der Grünordnung im Landratsamt und dem Umweltamt wurde die geänderte Bepflanzung entlang der Ortsstraße abgestimmt. Die vorhandenen 5 Formgehölze werden durch 5 Winterlinden entsprechend den Vorgaben und Auflagen der Grünordnung ersetzt. 

Im Grundstück werden vier weitere Ersatzpflanzungen in Form von Feldahorn und Stieleiche in Abstimmung mit der Grünordnung vorgenommen. 
 
Die Ausführung und die Höhe der Einfriedung war ebenfalls Vollzugsgegenstand. Die Bespannung des Stabgitterzaunes wurde zwischenzeitlich entfernt, die Höhe von 1,60 m nachgewiesen. Somit entspricht der Einfriedungszaun den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung, die ins Grundstück versetzte Ausführung und ist nicht zu beanstanden. 

Das Einfahrts- und Eingangstor als Teil der Einfriedung weist im bereits errichteten Zustand eine Höhe von 2,00 m auf. Für diese Höhe wird vorliegender Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung gestellt. 
Das beauftragte Architekturbüro stellt dar, dass es sich bei der Gestaltung der Einfriedung um eine atypische Ausführung handelt, da die Toranlage nicht entlang der Wohnstraße entlang der Grundstücksgrenze errichtet wurde, sondern zurückversetzt in das private Grundstück. Die Wirkung ist damit eine andere wie straßenbegrenzende Einfriedungsanlagen. Eine vergleichbare Ausführung im Ort in dieser Form ist bei Wohnbebauung nicht bekannt. Daher könnte der beantragten Abweichung auf Grundlage der Begründung zur atypischen Gestaltung der Toranlage für diesen Einzelfall zugestimmt werden. Eine Präzedenzfallwirkung wird nicht erwartet, da die Größe des Grundstücks und der freiwillige Verzicht auf ein vollständig eingefriedetes Grundstück wohl eher die absolute Ausnahme darstellen wird.  

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung von der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung für die Höhe der Toranlage für diesen Einzelfall aufgrund der atypischen Ausführung herzustellen. 

Die Ersatzpflanzungen aus dem Freiflächengestaltungsplan sind von der Grünordnung der Aufsichtsbehörde zu beauflagen, die Pflanzung zu überwachen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 17.10.2024 13:05 Uhr