Antrag auf isolierte Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes B 19 und B 35 für die Überschreitung der Baugrenze mit einem Gerätehaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 184/49 an der Kreuzeckstr. 8;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses , 14.10.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauort: Kreuzeckstraße 8; Grundstück Fl.Nr. 184/49 (Grundstücksgröße = 957 m²)
Planbereich: Bebauungsplan B 19 v. 28.02.1977; Bebauungsplan Nr. BL 18/96 (B35) 3. Änderung i.d.F. vom 13.04.2023; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;
Das antragsgegenständliche Gartenhaus war Gegenstand einer bauordnungsrechtlichen Vollzugsangelegenheit aufgrund seiner Errichtung im 5 m Vorgartenbereich bzw. außerhalb der festgesetzten Baugrenze nach dem Bebauungsplan B 19 die ebenfalls 5 m beträgt.
Die Eigentümer haben sich umgehend bereit erklärt das Gartenhaus entsprechend zu versetzten, dies ist entsprechend umgesetzt worden.
Aufgrund des rautenförmigen Grundstückszuschnitts und der Straßenführung wurde das Gartenhaus an der östlichen Grundstücksgrenze ausgerichtet und in das Grundstück weitestgehend hinter die 5 m Baugrenze versetzt. Eben bedingt durch den atypischen Grundstücksschnitt überschreitet eine Ecke des Gartenhauses die Baugrenze weiterhin.
Hierfür wird formalrechtlich eine isolierte Befreiung beantragt um den Sachverhalt auch bauordnungsrechtlich zum Abschluss zu bringen.
Die Durchsetzung der Festsetzung würde eine unbillige Härte darstellen, die Atypik des Grundstücks würde die Erteilung einer isolierten Befreiung für diesen Einzelfall rechtfertigen. Es handelt sich auch um eine Nebenanlage, die aufgrund weiterer gesetzlicher Bestimmungen die Baugrenze im geringfügigen Ausmaß überschreiten dürfte.
Der Baumbestand und die Freiflächengestaltung sind nicht Inhalt des Antrags.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes B19 und B35 für die geringfügige Überschreitung der Baugrenze mit einer Ecke des Gerätehauses zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 13.11.2024 10:57 Uhr