In der Gemeinderatssitzung am 23.07.2024 wurde beschlossen, dass der freilaufende Rechtsabbieger in dem Ist-Zustand belassen und keine Änderungsplanung vorgenommen wird.
Auch kam in der Gemeinderatssitzung der Antrag von GR-Mitglied Schmidt, ob auf der bestehenden Verkehrsinsel beim freilaufenden Rechtsabbieger in Richtung Emil-Geis-Straße ein Blinklicht zum Schutz der Fußgänger und Radfahrer angebracht werden könnte.
Folgende Stellungnahmen sind bei der Gemeinde Grünwald eingegangen:
Staatliches Bauamt Freising - 01.08.2024
Hallo Herr Dietz,
den Vorschlag des Gemeinderats Schmidt werde ich zur zuständigen Bearbeitung an die untere Verkehrsbehörde im Landratsamt München weiterleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Gruber
Baurat
Staatliches Bauamt Freising - Servicestelle München
S2300
Winzererstr. 43, 80797 München
Polizeiinspektion Grünwald - 07.08.2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei einer Auswertung der Verkehrsunfälle der letzten drei Jahre hat sich an der Örtlichkeit kein Verkehrsunfall ereignet. Die beteiligten Verkehrsteilnehmer handeln, an dieser zugegeben nicht sehr übersichtlichen Stelle, instinktiv richtig, mit gegenseitiger Rücksichtnahme und Vorsicht.
Aus Sicht der Polizeiinspektion 32 besteht kein Handlungsbedarf.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Schöpf
Polizeioberkommissar
Landratsamt München, Untere Straßenverkehrsbehörde - 21.08.2024
Sehr geehrter Herr Dietz,
bezugnehmend auf den Antrag des Gemeinderatsmitglieds Herrn Schmidt, ein Blinklicht auf der bestehenden Verkehrsinsel beim freilaufenden Rechtsabbieger in Richtung Emil-Geis-Straße zum Schutz der Fußgänger und Radfahrer anzubringen, möchten wir Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Polizei und dem Staatliches Bauamt folgendes mitteilen:
Nach eingehender Prüfung der Situation vor Ort wurde festgestellt, dass es keinerlei Probleme zwischen den rechtsabbiegenden Kraftfahrzeugen und den Fußgängern gibt. Unfälle oder gefährliche Zwischenfälle wurden bisher nicht verzeichnet. Die derzeitige Situation führt dazu, dass alle Verkehrsteilnehmer besonders aufmerksam sind und gegenseitig Rücksicht nehmen. Sowohl die Polizei als auch das staatliche Bauamt sehen daher keinen Bedarf für die Installation eines Blinklichts, da dieses die bestehende Situation nicht verbessern, sondern möglicherweise verschlechtern könnte.
Aus diesen Gründen wird der Antrag, ein Blinklicht auf der Verkehrsinsel beim freilaufenden Rechtsabbieger in Richtung Emil-Geis-Straße anzubringen, abgelehnt.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Emel Nislioglu
Landratsamt München
Sachgebiet 3.3.1.3 - Verkehrsrecht
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München