Satzung für die Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer ab 2025;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 22.10.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Zum 01.01.2025 tritt die neue Grundsteuer, die aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10.04.2018 notwendig war, in Kraft.
 
Damit die Verwaltung im Januar 2025 die Grundsteuerbescheide termingerecht versenden kann, muss als notwendige Rechtsgrundlage durch den Gemeinderat eine Hebesatzsatzung erlassen werden. Die normalerweise in der Gemeinde Grünwald übliche Festlegung der Realsteuerhebesätze mit der Haushaltssatzung ist leider nicht möglich, da die Haushaltssatzung 2025 voraussichtlich erst im März 2025 beschlossen wird.

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 17.10.2024 über die zukünftig in der Gemeinde Grünwald geltenden Hebesätze diskutiert und dabei für die Grundsteuer A einen Hebesatz von 300 v. H. (unverändert), und für die Grundsteuer B einen Hebesatz von 310 v. H. beschlossen. Der Hebesatz von 310 v. H. für die Grundsteuer B ist dabei für die Gemeinde Grünwald nicht aufkommensneutral. Es werden voraussichtlich Mindereinnahmen im Vergleich zum Jahr 2024 in Höhe von ca. 200.000,00 € entstehen.

Die Verwaltung legt daher heute die entsprechende Hebesatzsatzung Grundsteuer mit den in der Sitzung des Finanzausschusses am 17.10.2024 beschlossenen Hebesätzen für die Grundsteuer A und B zur Entscheidung vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Hebesatzsatzung für die Hebesätze der Grundsteuer A mit 300 v. H. und für die Grundsteuer B mit 310 v. H. ab dem Veranlagungsjahr 2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.12.2024 11:45 Uhr