Abfallwirtschaft_Neue Benutzungsordnung für den Wertstoffhof der Gemeinde Grünwald;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Verwaltungsausschusses, 03.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die bisherige Benutzungsordnung stammt aus dem Jahr 2002. Sie ist im Jahr 2006 und 2008 geringfügig angepasst worden. Die Benutzungsordnung dient im Wesentlichen dazu, Abläufe und Regelungen für den Betrieb des Wertstoffhofes während der Öffnungszeiten festzulegen.
Die kommunale Abfallwirtschaftssatzung, die von der Gemeinde erst vor kurzem erlassen worden ist, regelt bereits die Abgabe von Wertstoffen am Wertstoffhof. Die kommunale Gebührensatzung zur Abfallwirtschaft setzt mögliche Gebührenerhebungen im Wertstoffhof fest.
Um keine doppelten Regelwerke, zu schaffen, die bei Änderungen angepasst werden müssten, wurde die Benutzungsordnung auf wesentliche Punkte, z.B. die Ordnung und Sicherheit am Wertstoffhof, den Betrieb der Wertstoffbörse, Haftungsfragen reduziert.
Der Entwurf der Benutzungsordnung wurde von einer Rechtsanwaltskanzlei geprüft.
In der Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Grünwald und der Gemeinde Straßlach-Dingharting über die Errichtung und den Betrieb des Wertstoffhofs in Grünwald aus dem Jahr 2000 wird auf die Benutzungsordnung verwiesen. Aus diesem Grund wurde sie mit der Gemeinde Straßlach-Dingharting im Vorfeld abgestimmt. Der Gemeinderat der Gemeinde Straßlach-Dingharting hat der neuen Benutzungsordnung am 30.10.24 zugestimmt.
Beschluss
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Erlass einer neuen Benutzungsordnung für den Wertstoffhof der Gemeinde Grünwald und der Gemeinde Straßlach-Dingharting.
Die Benutzungsordnung ist Bestandteil dieses Vortrags und ist als Anlage beigefügt. Auf ein Verlesen der Benutzungsordnung wird verzichtet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.04.2025 15:06 Uhr