Bauort: Eichleite 61, Fl.Nr. 470/10 (Grundstücksgröße = 1.499 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 13.04.2023, § 34 BauGB, Bebauungsplan 29 b 33 v. Dezember 2025; Ortsgestaltungssatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung, Baumschutzverordnung;
AZ 0173/25/V
Das antragsgegenständliche Grundstück ist im Bestand mit einem Einfamilienhaus Baujahr 1960 bebaut.
Mit vorliegendem Antrag wird das gemeindliche Einvernehmen für die Erweiterung und den Umbau des Bestandsgebäudes im Erdgeschoss und Dachgeschoss sowie die Errichtung von Nebenanlagen mit einem Pool mit Poolhaus und Sonnendeck und einer Lärmschutzwand mit einer Höhe von 3,28 m zur Trambahn beantragt. Das Dachgeschoss wird mit einer geänderten Dachneigung als Satteldach in L-Form geplant, der Anbau als Flachdachgebäude.
Das Dachgeschoss ist nachweislich kein Vollgeschoß. Das Maß der baulichen Nutzung wird mit den geplanten Maßnahmen gut eingehalten.
Das Bauvorhaben fügt sich gemäß § 34 BauGB in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.
Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sind eingehalten. Die Überschreitung der Wandhöhe mit dem Giebel auf der Süd-Westseite liegt innerhalb des zulässigen Überschreitungsrahmens und wird befürwortet.
Die Abstandsflächen gem. der Abstandsflächensatzung sind nachgewiesen. Entlang der Ostseite unterschreitet das Gebäude im Bestand die Mindestabstandsflächentiefe von 3 m. Durch den Umbau des Dachgeschosses und dem Nachweis der Abstandsflächen gem. der gemeindlichen Abstandsflächensatzung, ist eine Abstandsflächenübernahmeerklärung durch die betroffenen Nachbarn notwendig. Diese wurden beigebracht.
Die geplante Lärmschutzwand zur Trambahntrasse ist mit einer Höhe von 3,28 m geplant. Bei Bewertung der Trasse als öffentliche Verkehrsfläche wären die Abstandsflächen eingehalten. Die Unterschrift der Stadtwerke München als Trasseneigentümer liegt vor.
Der Stellplatznachweis wird mittels Garage und Carport erbracht. Die Garage wird der Planung entsprechend umgebaut.
Der Baumbestands- und Freiflächengestaltungsplan liegt dem Umweltamt zur Beurteilung vor. Die Stellungnahme wir bis zur Sitzung nachgereicht. Gemäß Stellungnahme sind die Baumarten bei den Bestandsbäumen und die Stammumfänge und Baumarten bei den Neupflanzungen einzutragen. Wünschenswert wäre ein Baum vorne an der Eichleite zur Ortsbegrünung. Die Darstellung der Sparten muss eingezeichnet werden; die Sparten dürfen nicht durch die Wurzelbereiche laufen. Die Baumschutzzäune und Wurzelschutzmaßnahmen müssen im Plan eingetragen werden. Die geplante Lärmschutzwand führt durch den Wurzelbereich eines geschützten Baumes. Hier muss dargestellt werden, wie der Wurzelbereich geschützt wird. Abgrabungen sind im Wurzelbereich nicht möglich.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.