Bauherr: Stephanie Ziegler-Jungmeier
Bauort: Kaiser-Ludwig-Straße 23, Grundstück Fl. Nr. 604/73 (Grundstücksgröße 1.577 m²)
Planbereich: Bebauungspläne Nr. 35 B 17 01.07.1918 und Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung
Der Bauausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung am 19.09.2016 bereits mit dem hinteren Teilgrundstück befasst und das Einvernehmen hierfür erteilt.
Das vordere Teilgrundstück mit einer ideelen Fläche von 788,50 m² soll nun mit einem Wohnhaus in E + D-Bebauung mit Walmdach (DN 52°; Dach ist kein Vollgeschoss) bebaut werden.
Der für das Grundstück heranzuziehende Bebauungsplan Nr. 35 B 17 aus 1918 setzt eine östliche Baugrenze von fünf Metern zur Kaiser-Ludwig-Straße fest.
Die o.g. festgesetzte Baugrenze wird eingehalten.
Das Maß der baulichen Nutzung (GFZ 0,22; GRZ 0,18) wird in Bezug auf die Geschoßflächenzahl und die Hauptgrundflächenzahl eingehalten. Die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen wird mit den nicht kompensierbaren Flächen (Garage, Schleuse und Fahrradabstellraum) ebenfalls eingehalten. Die Zufahrt wird mit wasserdurchlässigen Belägen geplant, hier entsteht eine Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen von ca. 28 m². Eine Befreiung wie in ähnlichen Fällen sollte befürwortet werden.
Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes B 35 werden eingehalten.
Die weitere Beurteilung ergibt sich nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.
Die zulässige Wandhöhe von 4,25 m wird mit den geplanten Giebeln auf der Gebäudesüd- und westseite um je 1,62 m überschritten – hier sollte einer Abweichung zugestimmt werden.
Auf der Gebäudewestseite ist eine Abgrabung geplant, die in ihren Ausmaßen den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung entspricht. Eine Abweichung sollte hier befürwortet werden.
Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.
Der Stellplatznachweis wird durch den Bau einer Doppelgarage ausreichend erbracht.
Ein prüffähiger Baumbestands- und Freiflächengestaltungsplan liegt derzeit zur Beurteilung im gemeindlichen Umweltamt.
Die Nachbarunterschriften liegen noch nicht vor.
Das geplante Bauvorhaben ist zulässig und genehmigungsfähig.