Der Ausschuss für Planung und Entwicklung befasste sich vorberatend in seiner nicht- öffentlichen Sitzung am 12.06.2017 mit der nachfolgenden Angelegenheit.
Die KGAL Investment Management GmbH & Co. KG stellt mit Schreiben vom 28.04.2017 den Antrag auf Einleitung eines Bauleitverfahrens, speziell für einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan.
Der im Jahr 2004 für den letzten realisierten Neubau der KGAL erstellte Bebauungsplan B41 – in Kraft getreten am 13.05.2005 - umfasst die gesamten Grundstücke der KGAL westlich der Tölzer Straße (Fl.Nrn. 183, 183/1 Gemarkung Grünwald). Im Umgriff des damaligen Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. B 41 ersetzten die Festsetzungen des darin gelegenen Geltungsbereichs des für den Neubau relevanten Vorhaben-und Erschließungsplanes vollständig den bis dahin gültigen B-Plan Nr. B 19.
Auf den restlichen, südlichen Grundstücksflächen (um die es nunmehr geht) wurden u.a. die Grund- und Geschossflächen neu definiert und ansonsten die Inhalte des B 19 beibehalten.
Laut Mitteilung der Geschäftsführung der KGAL wird das Unternehmen im Dienstleistungssektor am Standort Grünwald weiter anwachsen – es ist daher beabsichtigt, weitere moderne Büros in einem südlichen Erweiterungsbau an der Tölzer Straße 30 zu realisieren. Die bestehenden Bürogebäude sind nach Bekunden von KGAL in einem sanierungsbedürftigen Zustand; eine umfängliche Renovierung lohnt jedoch nicht, deshalb der Wunsch nach einem Neubau.
Zur Realisierung eines Erweiterungsgebäudes müssen entsprechende planungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt werden. In diesem Zusammenhang wird auf das umfangreiche Handout/Präsentation des Architekturbüro DMP von Herrn Arch. Altenberend verwiesen.
Der neue, für das Vorhaben „KGAL IV“ erforderliche Bebauungsplan, soll ebenfalls den gesamten Grundstücksbereich westlich der Tölzer Straße umfassen, mit einer entsprechenden Abgrenzung zum realisierten Bestand des B 41.
Wichtiges städtebauliches Ziel der insbesondere zur Tölzer Straße wirkenden Gebäudegestaltung ist ein filigranes, zurückhaltendes und die Längenentwicklung des Baukörpers angemessen gegliedertes Erscheinungsbild.
Gut geeignete Gestaltungsgrundlage hierzu bildet die Fortführung der Materialien und Formensprachen des im Jahr 2005 fertiggestellten Bauabschnitts.
Seitens der Bauherrnschaft und der Verwaltung haben zu den Planungswünschen und Vorstellungen zur Änderung des Bebauungsplanes mehrere Vorgespräche u.a. auch im Landratsamt München in 2011 und neuerlich im Frühjahr 2017 stattgefunden – s.a. Schreiben der KGAL vom 28.04.2017.
In den Gesprächen hat sich gezeigt, dass das Landratsamt München einer entsprechenden Erweiterung durchaus zugeneigt ist. Auch die Verwaltung kann sich anhand der anliegenden Präsentation und der geplanten Fortführung der vorhandenen Gebäudestrukturen eine Entwicklung in diese Richtung gut vorstellen.
Mit der Ausarbeitung der städtebaulichen Planung war seinerzeit das Architekturbüro Dragomir, Frau Bettina Gerlach, aus München befasst. Wir empfehlen nach Rücksprache mit dem Objektplaner Architekturbüro DMP, Herrn Altenberend das Architekturbüro Dragomir mit der Ausarbeitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu beauftragen. Weitere Grundlage hierbei wird wieder ein sog. Durchführungsvertrag sein, in dem u.a. die Kosten und Termine auf das Planungsvorhaben abgestimmt werden. Kostenträger der Planung ist lt. Gesetz der Vorhabenträger.