Gemeinde Grünwald - Abbruch Wohnhaus an der Oberhachinger Straße 1; Genehmigung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 25.07.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Auf dem gemeindlichen Grundstück Fl.Nr. 366/2 an der Oberhachinger Straße stehen zwei Gebäude zur Hauptnutzung – ansonsten gibt es noch eine Doppelgarage und ein Gartenhaus. Es handelt sich bei den hauptgenutzten Gebäuden um die allseits bekannte Burschenhütte und im hinteren Grundstücksbereich um ein Wohnhaus mit Einliegerwohnung aus den frühen siebziger Jahren.
Das Wohnhaus wurde nach den Wünschen des damaligen Eigentümers so gebaut (Wohnnutzung nur im Erdgeschoss, Schwimmbad im Gebäude usw.) und ist so nicht vermietbar. Das Baurecht ist nicht ausgeschöpft in Bezug auf die Geschossflächenzahl.
Dieses rückwärtige Wohnhaus wurde zuletzt vermietet. Das Gebäude ist weiterhin versichert und müsste gegen Diebstahl/Vandalismus durch Leerstand entsprechend abgedichtet werden.
Eine neue Vermietung ist – wie eingangs erwähnt - nicht rentabel, weil die Sanierungs- und Umbaukosten ein Vielfaches den Gebäudewert übersteigen. Die notwendigen Investitionen um das Gebäude in einen zeitgemäßen und vermietbaren Zustand zu versetzen sind wirtschaftlich nicht vertretbar. Das Wohngebäude soll nunmehr vor dem nächsten Winter beseitigt werden.
Langfristig kann das Grundstück für künftige Nutzungen entwickelt werden, vorerst soll es aber als Reservegrundstück für mögliche Infrastrukturmaßnahmen dienen.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und besch
ließt das rückwärtige Wohnhaus, jedoch nicht die zugehörige Garage, an der Oberhachinger Straße 1 zu beseitigen.
Die Verwaltung wird mit der Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter (Abbruchunternehmen) beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.10.2017 10:42 Uhr