Antrag Maria Mayer auf isolierte Abweichung zum Neubau einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 281/13 an den Römerhügeln 7;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 06.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 06.03.2017 ö beschließend 10

Sachverhalt

Auf dem gegenständlichen Baugrundstück wurde ursprünglich ein Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage im sog. Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht. Dies wurde möglich, da alle Festsetzungen des einschlägigen Bebauungsplanes Nr. B 16 eingehalten waren.


Nun ist das Bauvorhaben weitestgehend realisiert - es besteht aber der Wunsch seitens der Bauherrin die Garage, welche mit einem Flachdach ausgebildet ist, extensiv zu begrünen. Dadurch bedingt sich ein anderer Dachaufbau (mit Abschluss einer Attika) was letztlich eine Wandhöhe größer 2,75m (geplant sind lt. Aussage des Bauherrn 3,00m) zur Folge hat.


Die Antragstellerin möchte in Form einer isolierten Abweichung wegen Nichteinhaltung der Wandhöhe der Garage (maximal zulässig = 2,75m). Die Gemeinde hat bislang keine Abweichungen bei der Wandhöhe bei Nebenanlagen (hier Garagen) zugelassen. Sollte dem Wunsch auf Abweichung stattgegeben werden, ergäbe sich hieraus ein unerwünschter ortsgestalterischer Bezugsfall. Es wird daher seitens der Verwaltung empfohlen der Abweichung nicht zuzustimmen.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, dem Antrag auf isolierte Abweichung wegen Nichteinhaltung der maximal zulässigen Wandhöhe von 2,75m auf 3,00m nicht zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 4

Datenstand vom 11.04.2017 11:01 Uhr