Ausbau der Hubertusstraße;
Vorstellung und Genehmigung der Planung;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses , 08.05.2017
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Die Verwaltung beantwortet im Rahmen des Tagesordnungspunktes die von GR-Mitglied Brauner als Anlieger an der Hubertusstraße eingegangene Email, in der vorwiegend der Zugangsbereich zum Wald bzw. die privatrechtlich mit einem Geh- und Fahrtrecht ausgestattete Fläche im südlichen Teil der Hubertusstraße thematisiert wird. Auf der nicht gewidmeten, zwischen Hubertusstraße und Waldrand liegenden Fläche wurde dem südlich angrenzenden Anlieger ein Wegerecht zugesprochen. Herr Brauner möchte dies für sein nördlich angrenzendes Grundstück ebenso beanspruchen. Die Verwaltung erklärt hierzu, dass der Bauausschuss die Überlassung des Wegerechts im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrages beschlossen hat. Die beiden Grundstücke sind insoweit nicht zu vergleichen, als dass das nördliche Grundstück des Beschwerdeführers mit ca. 40m an der Erschließungsanlage Hubertusstraße anliegt. Es handelt sich um eine rein privatrechtliche Entscheidung der Gemeinde. Der Bauausschuss äußerst sich insoweit, als dass – sollte eine Neubebauung des nördlichen Grundstückes anstehen – im Rahmen eines entsprechenden Antrages dann über eine mögliche weitere Erteilung eines Wegerechts entschieden werden kann.
Der Bauausschuss beschließt nach eingehender Diskussion, die Entscheidung über die Genehmigung der Planung zum Ausbau der Hubertusstraße zu vertagen. Hierzu soll im Vorlauf zur Bauausschusssitzung am 19.06.2017 eine Ortsbegehung stattfinden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.06.2017 12:28 Uhr