Antrag von RK45 Grünwald GmbH Alexander von Barkenstein zum Neubau von 5 Einfamilienhäusern mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 616/7 an der Robert-Koch-Str. 45;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 10.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 10.07.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bauherr:; RK45 Grünwald GmbH
Bauort: Robert-Koch-Str. 45; Grundstück Fl. Nr. 616/7 (Grundstücksgröße 4.019 m²) Planbereich: BL 65 B 11 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, § 34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;

Das GR-Mitglied Kraus ist aufgrund seiner Eigenschaft als Architekt für dieses Baugesuch von der Beratung und Beschlussfassung i.S. Art. 49 Abs. 1 GO ausgeschlossen.

Das Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung vom 13. Februar 2017 in Form eines Antrages auf Vorbescheides positiv behandelt. Laut Bescheid des Landratsamtes wurden die Anzahl der Baukörper, die Tiefgarage sowie die Art der baulichen Nutzung genehmigt. Die weiteren bauplanungsrechtlichen Aspekte waren nicht Teil des Vorbescheides und sind im Baugenehmigungsverfahren zu klären.

Der Antragsteller plant die Errichtung von drei Einfamilienhäusern in E+D mit einem Mansardendach (Dachneigung 15°/50°) sowie zwei Einfamilienhäusern in E+1+D ebenfalls mit einem Mansardendach. Das Dachgeschoss ist bei beiden Häusertypen kein Vollgeschoss.

Das Maß der baulichen Nutzung bezogen auf die Hauptnutzung wird eingehalten.

Die Grundfläche mit den Nebenanlagen (GRZ II) wird überschritten. Ein geplanter Wendekreis mit einer Fläche von 254,46 m² überschreitet die übrige maximale GRZ II um 22,04 m². Die geplante Tiefgarage mit einer Gesamtfläche von 684,25 m² bleibt hier unberücksichtigt, da diese mit 1 m Erdüberdeckung errichtet wird und wie in ähnlich gelagerten Fällen einer Befreiung zugestimmt werden sollte.

Die Dachbelichtungselemente in Form von Gauben sowie die Giebel – bei Häusertyp E+D in der Nord-, West- und Südansicht, bei Häusertyp E+1+D in der Ost-, und Westansicht - entsprechen der Ortsgestaltungssatzung. Für die Giebel ist jeweils eine Abweichung wegen Nichteinhaltung der max. zulässigen Wandhöhe von 5 m bzw. 8,10 m geplant. Hier sind jeweils 6,50 m und 9,50 m für die Giebel geplant. Da in der Vergangenheit in solchen Fällen jeweils Abweichungen befürwortet worden sind, sollte auch hier zugestimmt werden.

Der Stellplatznachweis wird mittels Tiefgarage erbracht.

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Schützenswerter Baumbestand wird durch die Baumaßnahme berührt.

Beschluss

GR-Mitglied Kraus ist aufgrund seiner Eigenschaft als Architekt für dieses Baugesuch von der Beratung und Beschlussfassung i.S. Art. 49 Abs. 1 GO ausgeschlossen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau der fünf Einfamilienhäuser mit Tiefgarage herzustellen.

Eine Befreiung wegen Überschreitung der maximal zulässigen Grundflächenzahl um 22,04 m² wird befürwortet.

Eine Abweichung wegen Überschreitung der gemäß Ortsgestaltungssatzung maximal zulässigen Wandhöhe mit den Quergiebeln um ca. 1,50 m wird ausnahmsweise befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.08.2017 11:31 Uhr