Antrag Jörg Wacker zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 396/34 an der Willi-Stamer-Str. 4;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 18.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.09.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bauherr: Jörg Wacker, München;
Bauort: Willi-Stamer-Str. 4, Grundstück Fl. Nr. 396/34 (Grundstücksgröße = 1.163 m²)
Planbereich: Bebauungsplan B I 45/49 v. 10.08.1950, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung

Der Bauausschuss hat sich vor der Sommerpause im Rahmen einer Voranfrage mit dem Bauvorhaben beschäftigt. Hier wurde das Einvernehmen in Aussicht gestellt und eine Befreiung wegen Überschreitung der durch Bebauungsplan festgelegten Wandhöhe um ca. 0,40 m in Aussicht gestellt.

Nun wurde der Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses in E+D-Bebauung (Walmdach, Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss) eingereicht.

Das Maß der baulichen Nutzung  wird in allen Belangen eingehalten. Ebenso der vorgegebene Bauraum und die durch Bebauungsplan vorgegebene Geschossigkeit bzw. das Aufriss-Schema mit Ausnahme der bereits durch Voranfrage geklärten Wandhöhen-Überschreitung.

Auf der Gebäudesüdseite ist eine Abgrabung geplant, die in ihren Ausmaßen den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung entsprechen.

Die Zufahrtsbreite ist auf das zulässige Maß von 5m entsprechend der Ortsgestaltungssatzung zu reduzieren.

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.

Schützenswerter Baumbestand wird durch die Maßnahme nicht berührt. Die Stellungnahme des Umweltamtes steht aber noch aus.

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht.

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen  zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage herzustellen.

Eine Befreiung vom Bebauungsplan wegen Überschreitung der maximal zulässigen Wandhöhe mit dem Hauptgebäude wird befürwortet.

Eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wegen Errichtung einer Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände wird befürwortet.

Die Zufahrtsbreite ist auf das zulässige Maß von 5m entsprechend der Ortsgestaltungssatzung zu reduzieren.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 10.11.2017 08:39 Uhr