Tekturantrag Dr.-Max-Str. GbR vertr. durch Dr. Franziska Möllmann zum Entfall des Baumes Nr. 66 sowie über den geänderten Verlauf des Baumschutzzaunes auf dem Grundstück Fl. Nr. 580/35 an der Dr.-Max-Str. 49;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses , 18.12.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauherr: Dr.-Max-Str. GbR vertr. durch Dr. Franziska Möllmann
Bauort: Dr.-Max-Str. 49, Grundstück Fl.Nr. 580/35 (Grundstücksgröße = 2.555 m²)
Planbereich: Bebauungsplan 51 BL 37 vom 27.12.1937; Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 09.11.2012, §34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung und Garagen – und Stellplatzsatzung
Der vorliegende Tekturantrag bezieht sich auf die Freiflächengestaltung und den Baumschutz. Es wird die Genehmigung zur Fällung der Baumgruppe Nr. 66 an der Tiefgargeneinfahrt beantragt. Die Einfahrt wird von einer Nachbarlinde und der Baumgruppe Nr. 66 begrenzt. Der Fällantrag wird mit der Einschränkung des Baus der Tiefgarage begründet. Das Umweltamt führt hierzu aus, dass der Baum Nr. 66 eine interessante Gehölzmischung aus Bergahorn, Hainbuche, Rotbuche und vermutlich Kirsche darstellt, diese jedoch einzeln betrachtet durch die Baumschutzverordnung nicht geschützt sind. Es wird zudem der weitere Schutz der Nachbarlinde vorgeschlagen. Aktuell existieren überall im Bereich der Tiefgaragenzufahrt fachgerecht ausgeführte Wurzelvorhänge. Die tatsächliche Einschränkung des Baus der Tiefgarage durch die Gehölzgruppe ist nicht ersichtlich, daher sollte einer Fällung derzeit nicht zugestimmt werden, der Baum ist somit grundsätzlich erhaltenswert.
In der Tektur wird die Verlegung des Baumschutzzaunes näher an die Bäume beantragt um die Arbeiten an der Tiefgarage zu erleichtern. Des Weiteren wird noch ein unterirdischer Tank im Wurzelbereich der Bäume 28 und 40 entfernt. Der Schutzzaun muss gem. Vorgaben des Landratsamtes einen Mindestabstand vom Stammfuß Baum Nr. 48 (vorderer Stamm) zu Oberkante Baugrube von 3,5 Meter betragen, von der Buche Nr. 40 mind. 5,5 Meter. Dies ist um ca. 20 cm nach vorne zu korrigieren. Das Landratsamt wird den Abstand in den Plänen entsprechend nochmals prüfen und die Korrektur vornehmen.
Nachbarunterschriften liegen nicht vor.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Fällantrag der Buche Nr. 66 beim Neubau eines Mehrfamilienhauses
nicht herzustellen.
Der Mindestabstand des Baumschutzzaunes für die Bäume Nr. 48 und 40 ist vom Landratsamt entsprechend den Vorgaben mit einem Abstand vom Stammfuß von mindestens 3,5 Meter und 5,5 Meter einzutragen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 29.01.2018 14:55 Uhr