Zu diesem Tagesordnungspunkt war vom BKPV Herr Dipl.-Volkswirt Weber, der aus der Kameralistik den kaufmännischen Abschluss im Entwurf erstellt hat, eingeladen. Er stand
zur Beantwortung von Fragen im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und zur Frage der Angemessenheit des Wasserpreises zu dieser Sitzung zur Verfügung.
Kämmerer Bader verwies auf die allen Mitgliedern des Ausschusses für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung übersandte Erläuterung des kaufmännischen Abschlusses 2016. Danach beträgt die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2016 8.559.806,10 €
gegenüber der Vorjahressumme von 9.017.702,63 €. Die bereinigte Bilanzsumme nahm im Berichtsjahr um 421 Tsd. € ab. Die Aktivseite wird vor allem durch das um die Ertragszuschüsse gekürzte Anlagevermögen bestimmt. Gegenüber dem Vorjahr hat es um 117 Tsd. € zugenommen. Auf der Passivseite erhöhte sich das Eigenkapital durch die Zuführung der erlassenen Kassenkreditzinsen des Vorjahres (12 Tsd. €) und den Jahresgewinn (89 Tsd. €) um 101 Tsd. €.
Hinsichtlich der Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund der ansonsten steuerlichen Belastung eine Gewinnverzichtserklärung gegenüber dem Finanzamt abgegeben wurde, so dass die Kunden in aller Regel keine Steuerbelastung mittragen müssen.
Der Vorjahresgewinn von 162.325,62 € hat sich wegen des gesunkenen Wasserverbrauches fast halbiert auf 88.751,02 €
Die kumulierten Vorjahresverluste in Höhe von -345.334,37 €
verringern sich um den Jahresgewinn somit auf insgesamt -256.583,35 €
Die abgegrenzten Erträge aus Wassergebühren sind um rund 112.000,00 €
oder um 7,00 % gesunken. Grund hierfür ist der gesunkene Wasserverbrauch um rund 82.380 m³. Außerdem war bei den aktivierten Eigenleistungen ein Rückgang um 75 Tsd. € oder 38 % zu beobachten. Insgesamt sind damit die Erträge um 190 Tsd. € oder 11 % gesunken.
Die gesamten Aufwendungen sind mit 1,474 Mio. € um 117 Tsd. € oder 7 % gegenüber dem Vorjahr gesunken. Neben der Abnahme des Betriebsaufwandes um 19 Tsd. € oder 9 % sowie des Geschäftsaufwandes um 59 Tsd. € oder 20 % verminderte sich auch der Personalaufwand um 33 Tsd. € oder 5 %.
Auf den Personalaufwand entfallen 45 % (Vj. 44%) und 24 % (Vj.23%) auf Abschreibungen. So gesehen umfassen diese beiden Aufwandsgruppen etwa zwei Drittel aller Aufwendungen.
Hinsichtlich der Finanzlage des Wasserwerkes wird auf im Anhang Blatt 3 verwiesen. Hieraus zeigt sich, dass der gesamte Mittelbedarf von 1.098 Mio. € zu 51 % aus der Eigen- und Selbstfinanzierung erbracht wurde. Die Mittel wurden zu 52 % vor allem zur Vermögensbildung und mit 48 % zur Schuldentilgung verwendet.
Prüfauftrag Kassenkredit Zuführung in die offene Rücklage und Verzinsung:
Der Kassenkredit beträgt 1.181.776,73 € (Stand 31.12.2016) und wird mit 1 % verzinst (Zinsausgabe 15 Tsd. € aus mittleren Schuldenstand). Per Gemeinderatsbeschluss kann bestimmt werden, dass ein Teil des Kasssenkredits in Allgemeine Rücklagen (offene Rücklage) umgewandelt wird. Hierbei handelt es sich um einen rein buchungstechnischen Vorgang. Ein tatsächlicher Mittelfluss findet nicht statt. Aufgrund des z. Zt. sehr niedrigen Zinssatzes könnten sich dadurch die Aufwendungen aber nur um max. 15 Tsd. € verringern und sollten zur gegebener Zeit wieder geprüft werden, nämlich dann, wenn das allgemeine Zinsniveau ansteigt.
Der Zinssatz z. Zt. mit 1 Prozent erscheint als marktgerecht, könnte aber ebenfalls mit Beschluss entsprechend angepasst werden. Die finanziellen Auswirkungen auf die Aufwendungen sind aber ebenfalls überschaubar.
Angemessenheit der Wassergebühren:
Bei Erträgen von 1,563 Mio. € und gesamten Aufwendungen von 1,474 Mio. € verbleibt im Berichtsjahr ein Jahresgewinn in Höhe von rund 89.000 € (Vorjahr 162 Tsd. €). Damit hat sich der Vorjahresgewinn fast halbiert. Der Gewinn ist moderater als im Vorjahr ausgefallen, da in Folge des nicht so heißen und trockenen Sommers 2016, eine relativ geringe Menge an Frischwasser verkauft wurde.
Da sich die Verlustvorträge Ende 2016 noch auf etwa 655 Tsd. € belaufen, ist aus körperschaftssteuerlicher Sicht nichts gegen die aktuelle Höhe des Wasserpreises seit 1.1.2015 einzuwenden.
Die Höhe der Wassergebühren sollte deshalb noch ein weiteres Abrechnungsjahr beobachtet werden. Im Jahr 2018 ist der Kalkulationszeitraum 2015 – 2018 zu überprüfen und ab 2019 – 2022 neu zu kalkulieren.