Beantwortung Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld aus der Sitzung des Gemeinderates am 20.03.2018, TOP 493 ö;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.06.2018 ö 11.2

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld frägt an, ob es möglich ist, die Ankündigung des Zählerwechsels der privaten Zwischenzähler wegen Ablauf der Eichgültigkeit früher den Eigentümern mitzuteilen. Er habe die Ankündigung erst im April diesen Jahres erhalten. Wünschenswert wäre seines Erachtens die Ankündigung im Januar gewesen (noch Frostperiode und weil es auch noch dauert bis der Zählerwechsel und die Verplombung durch das Wasserwerk erfolgt).

Beantwortung:

Wie bereits in der damaligen Sitzung von Kämmerer Herrn Bader erläutert, handelt es sich bei dem Anschreiben um eine reine Serviceleistung, da grundsätzlich die Grundstückseigentümer selbst für die Einhaltung der Eichvorschriften bei ihren privaten Zwischenzählern verantwortlich sind. Natürlich ist es der Verwaltung bewusst, das s nicht jeder Bürger ständig nur an die Einhaltung der Eichgesetze und unserer gemeindlichen Satzung denkt, weshalb von uns einmal jährlich die Anschreiben zum Ablauf der Eichgültigkeit versendet werden.

Erstmalig haben wir mit dieser Anfrage eine Rückmeldung zum Zeitpunkt des Versendens erhalten. Dieser erfolgte in den letzten Jahren immer zwischen Anfang und Ende März, also zum Ende der Frostperiode.

Ein Vorziehen des Anschreibens in den Januar können wir nicht befürworten, da dieser Monat neben den immer anfallenden Tätigkeiten mit Jahreswechsel, Jahressollstellungen aller Steuern und Gebühren, sowie der Abrechnung der Wasser- und Kanalgebühren bereits sehr ausgefüllt ist.

Die Anregung aufnehmend, werden wir aber zukünftig die Anschreiben zum Ablauf der Eichgültigkeit auf Ende Februar vorziehen. Nachdem der Austausch und die Verplombung der Zwischenzähler im Allgemeinen innerhalb 14 Tagen durchgeführt werden kann, sollte dies ein für Bürger und Verwaltung gleichermaßen akzeptabler Kompromiss sein.

Datenstand vom 26.07.2018 12:26 Uhr