Ausschreibung Waldfriedhof Grünwald; Vergabe von Bestattungsdienstleistungen;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Verwaltungsausschusses, 19.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 19.06.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Seit 01.01.2014 besteht zwischen der Gemeinde Grünwald und der Trauerhilfe Denk ein Bestattungsdienstvertrag, der insbesondere der Gemeinde kraft Gesetzes vorbehaltene Tätigkeiten, wie die des Graböffnens, Grabschließens und der Bereitstellung von Sargträgern, beinhaltet.

Dieser Vertrag läuft am 31.12.2018 aus.

Aus diesem Grunde müssen diese Bestattungsdienstleistungen, nach Maßgabe der Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums des Innern für die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich, neu ausgeschrieben werden.

Im Zuge fortlaufender Markterkundungen wurden die Marktgängigkeit und Wirtschaftlichkeit der vereinbarten Leistungen fortwährend überprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen.

Der für die Wahl der Verfahrensart wesentliche Beschaffungswert wurde anhand der Auswertung der Rechnungsergebnisse der vergangenen 5 Jahre ermittelt.

Aus der Aufstellung ergab sich, dass in den fünf Jahren 2013 mit 2017 die Gesamtkosten netto 90.744,30 EUR betrugen.

Diese Gesamtkosten konnten der Auftragswertschätzung für den jetzt zu vergebenden Rahmenvertrag über Bestattungsdienstleistungen zugrunde gelegt werden, da keine wesentlichen Erhöhungen oder Verringerungen des Aufwandes zu erwarten waren.

Der neue Rahmenvertrag soll eine Laufzeit von vier Jahren (ab 1.1.2019) mit einer einmaligen Verlängerungsoption von einem Jahr haben.

Diese Option musste in die Auftragswertschätzung einbezogen werden.
Für den neuen Rahmenvertrag war daher von einem geschätzten Auftragswert von ebenfalls ca. 90.800,00 EUR netto auszugehen (§ 3 Abs. 1 Satz 1 und 2 VgV analog).

Damit lag der geschätzte Auftragswert unter der Wertgrenze von 100.000,00 EUR netto, die gemäß Ziffer 1.2.1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium des Inneren bezüglich der Vergabegrundsätze für die Kommunen eine beschränkte Ausschreibung im Sinne des 1. Abschnitts der VOL/A (ohne Teilnahmewettbewerb) gestattet. Diese war somit durchzuführen.

In der Folge wurden auf Grundlage einer aktuellen Markterkundung neun geeignete Bestattungsunternehmen angeschrieben und zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Daraufhin haben zwei Firmen haben ein Angebot abgegeben.

Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlich günstigsten Bieter, die Fa. Trauerhilfe Denk.

Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Der Vertrag kann durch einseitige Erklärung der Gemeinde, spätestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit, um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Beschluss

Der Verwaltungsausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt einstimmig, die ausgeschriebenen Bestattungsdienstleistungen dem wirtschaftlichsten Bieter, der Fa Trauerhilfe Denk, zu übertragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.01.2021 11:57 Uhr