Antrag Dirk Rossmann GmbH zur Errichtung von Werbeanlagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 37 an der Emil-Geis-Straße 3;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 05.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.03.2018 ö 4

Sachverhalt

Bauherr: Dirk Rossmann GmbH;
Bauort: Emil-Geis-Straße 3, Grundstück Fl. Nr. 37 (Grundstücksgröße 3.673m²) Planbereich: Bebauungsplan 251 B 28 vom 01.05.1930, BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, Werbeanlagensatzung, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;


Der Antragsteller beantragt die Errichtung einer Werbeanlage mit dem Markennamen an der Fassade, ein beleuchtetes Markentor am Eingang, ein Plakatwand an der Fassade sowie eine freistehenden beleuchtete Werbestele (Pylon) an der Straße.

Die Werbeanlage mit dem Markennamen am Eingang sowie das Markentor sind nach unserer Werbeanlagensatzung so zulässig. Diese müssen von Ihrer Beleuchtung, blendfrei errichtet werden.

Die geplante Werbestele (Pylon) mit einer geplanten Größe von 3,50 x1,50 m ist nach § 11 Abs. 1 Buchst. a) unsere Werbeanlagensatzung unzulässig, da am Gebäude eine Werbeanlage angebracht werden kann und wird.

Das Werbeplakat auf der linken Seite des Eingangsbereiches an der Fassade ist nach § 7 Abs. 1 Werbeanlagensatzung zu groß, da Schriftträger eine Höhe von 0,60m nicht überschreiten dürfen.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für die beleuchtete Werbeanlage mit dem Markennamen an der Fassade sowie das beleuchtete Markentor herzustellen. Die Anlagen sind blendfrei zu errichten.

Die geplante Werbestele (Pylon) ist nach § 11 Abs. 1 Buchst. a) der gemeindlichen Werbeanlagensatzung unzulässig, da am Gebäude eine Werbeanlage angebracht werden kann.

Das Werbeplakat auf der linken Seite des Eingangsbereiches darf gemäß § 7 Abs. 1 Werbeanlagensatzung eine Höhe von 0,60 m nicht überschreiten. Die Werbeanlage ist entsprechend umzuplanen und  auf das zulässige Maß zu reduzieren.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 09.05.2018 10:58 Uhr