Bauantrag Dr. Wolfgang Colberg zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 603/23 an der Dr.-Hans-Staub-Str. 3;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 07.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 07.05.2018 ö informativ 5

Sachverhalt

Bauherr: Dr. Wolfgang Colberg, Enzianstr. 3, 82031 Grünwald
Baugrundstück: Dr.-Hans-Staub-Str. 3, Fl.Nr. 603/23 – Größe des Grundstücks = 1.441m²
Planbereich: Baulinienplan Nr. BI 86/60, Bebauungsplan Nr. B 35, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung;


Der Bauherr plant Abbruch des bebauten Grundstücks und den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage.
Das Einfamilienhaus liegt innerhalb des überbaubaren Bauraumes und ist in E + 1 +D-Bebauung beabsichtigt. Von der Formensprache ist das Gebäude ein Flachdachbau. In der obersten Dachebene ist ein geneigtes Dach vorgesehen – da der First über die kurze Dachseite geführt wird, ist eine entsprechende Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung (§ 4 Abs. 2) erforderlich. Begründet wird die Abweichung, dass der First mit der klaren, kubischen Architektur des modernen Gebäudes untergeordnet ist und das zurückgesetzte Dachgeschoss sehr zurückhaltend alle dachübergreifenden – und ansonsten sichtbaren – Bauteile wie Aufzugsüberfahrt und Kamine in die Dachhaut integriert.

Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der Hauptnutzung eingehalten – für die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen ist eine Befreiung erforderlich.

Durch die bestehende Topographie (das Grundstück/Gelände fällt nach Westen hin deutlich ab) kann ohne weitere Lichtschächte zu benötigen ein kleiner Teil des Kellergeschosses natürlich belichtet werden. Eine entsprechende Ausnahme i.S. der Ortsgestaltungssatzung ist hierfür zu befürworten.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Der Stellplatzbedarf wird durch den Bau einer Doppelgarage mit Aufzug (also insges. vier Stellplätze) ausreichend erbracht.

Laut Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes fehlen zwei Ersatzpflanzungen auf dem Baugrundstück – die Architektin wird dazu einen neuen Freiflächenplan einreichen.

Beschluss

Der Beschluss zu diesem Tagesordnungspunkt wird zur Klärung des fraglichen Sachverhaltes zurückgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.06.2018 14:24 Uhr