Bauantrag Franz Quiring zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage, Doppelgarage und Pool auf dem Grundstück Fl.Nr. 715 an der Herrenwiesstr. 18;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 07.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 07.05.2018 ö 9

Sachverhalt

Bauherr: Franz Quiring;
Bauort: Herrenwiesstraße 18; Grundstück Fl. Nr. (Grundstücksgröße 1.940 m²) Planbereich: Bebauungspläne: 44 B I 37 v. 17.12.1941 und BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;


Der Antragsteller plant die Errichtung eines Einfamilienhauses in E+1 Bebauung mit Flachdach, Tiefgarage und Pool, sowie einer Einliegerwohnung mit Doppelgarage. Die zweite Zufahrt auf dem Grundstück ist aufgrund der Planung einer selbstständig nutzbaren Haus-/Wohneinheit in Form einer Einliegerwohnung zulässig.

Das Maß der baulichen Nutzung wird mit Hauptnutzung eingehalten. Die in das Hauptgebäude (Einliegerbereich) integrierte Garage nebst Lagerraum wird thermisch getrennt mit natürlicher Belüftung und als Kaltraum dargestellt. Dadurch wirs dieser Bereich der Grundfläche für Nebenanlagen zugeordnet

Die Terrasse ist mindestens 1 m vom Hauptgebäude abzurücken und zu vermaßen, anderenfalls wäre die hieraus entstehende Fläche der GR I zuzurechnen.

Mit den oberirdischen Zufahrten zur Garage und Tiefgarage wird das Maß der Nutzung in den Nebenanlagen mit ca. 60 m² überschritten. Eine Befreiung sollte jedoch befürwortet werden, da sie den zulässigen Rahmen für eine Überschreitung der Nebenanlagen einhält. Die geplante Tiefgarage mit einer Größe von 119,85 m² sollte aufgrund der Ausführung mit 1 m Erdüberdeckung wie in ähnlichen Fällen befreit werden.

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung hinsichtlich Wandhöhe mit den Nebenanlagen sind einzuhalten. Die derzeit geplante Höhe von 3,54 m für die Garage sind auf 2,75 m gem. Ortsgestaltungsatzung umzuplanen.

Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung ein.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Der Stellplatznachweis wird mittels Tiefgarage und Doppelgarage ausreichend erbracht.

Der Baum- und Freiflächenplan wurde vom gemeindlichen Umweltamt beurteilt. Es befinden sich zwei große, sehr erhaltenswerte Bäume auf dem Baugrundstück. Die Eiche Nr. 6 hat einen Stu von 4,10 m, ist ein Grenzbaum und von beeindruckender Qualität. Das Bauvorhaben hält hier den erforderlichen Abstand zum Wurzelraum ein. Die Gestaltung der Außenanlagen sollte auf ein leichtes Aufkieseln des Zuganges beschränkt werden.

Die Buche Nr. 1 mit Stu 2,17 m steht direkt an der Herrenwiesstraße und ist ebenfalls von guter Vitalität und soll erhalten bleiben. Hier sind aber Trittplatten und auch eine Klingel- und Müllanlage direkt neben dem Stamm vorgesehen. Die Buchen reagieren darauf aber empfindlich. Daher sollten Weg und Häuschen möglichst aus dem Kronenbereich verlegt werden.
Aufgrund des herausragenden Baumbestandes sollte eine ökologische Baubegleitung beauflagt werden und vor dem Abbruch des Altbestandes unbedingt bereits fest verankerte Baumschutzzäume errichtet werden.  Dies ist vom Umweltamt abzunehmen.

Eine Ersatzbepflanzung ist aufgrund der vorhandenen und als zu erhalten angegebenen Bäume nicht notwendig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage und Pool und mit Einliegerwohnung und Doppelgarage herzustellen.

Die Terrasse ist mindestens 1 m vom Hauptgebäude abzurücken und zu vermaßen, anderenfalls wäre die hieraus entstehende Fläche der GR I zuzurechnen.

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung hinsichtlich Wandhöhe mit den Nebenanlagen sind einzuhalten. Die derzeit geplante Höhe von 3,54 m für die Garage sind auf 2,75 m gemäß Ortsgestaltungssatzung zu reduzieren.

Eine Befreiung für die Nebenanlagen aufgrund der Zufahrten mit ca. 60 m² wird befürwortet.

Eine Befreiung für die Tiefgarage mit ca. 119 m² wird aufgrund der Ausführung mit einer Erdüberdeckung von 1 m befürwortet.

Zum Schutz der herausragenden Buchenbäume Nrn . 1 und 6 und des Baumbestandes soll eine ökologische Baubegleitung durch die Bauaufsichtsbehörde beauflagt werden. Vor dem Abbruch des Altbestandes sind unbedingt fest verankerte Baumschutzzäune zu errichten. Dies ist vom Umweltamt abzunehmen.
Die zur Fällung freigegebenen Bäume sind so lange wie möglich zu erhalten und erst bei tatsächlichem Baubeginn zu fällen.

Die Zuwegung zum Haus sowie die Müll- und Klingelanlage ist zum Schutz der Buche Nr. 1 aus dem Kronenbereich zu verlegen.  

Zum Schutz der Buche Nr. 6 ist die Freiflächengestaltung so auszuführen, dass keine Gefährdung und Beeinträchtigung des Baumes entsteht.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 27.06.2018 14:24 Uhr