Antrag Ralph Piller zur Nutzungsänderung und Umbau für eine ambulant betreute Pflegewohngemeinschaft für max. 12 Personen auf dem Grundstück Fl.Nr.: 611/28 an der Gabriel-von-Seidl-Str. 77;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses , 07.05.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauherr: Ralph Piller;
Bauort: Grundstück Fl. Nr. 611/28 (Grundstücksgröße 1.839 m²) Planbereich: Bebauungsplan: 25 B31 vom 01.06.1931 ; BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung; Baumschutzverordnung;
In der Sitzung des Bauausschusses vom 18. Dezember 2018 wurde die Nutzungsänderung der ehem. Klinik zu einer ambulanten Pflegewohngemeinschaft mit Betreuung positiv behandelt. In diesem Antrag waren keine Grund- und/oder geschoßflächenrelevanten Umbauten vorgesehen. Der Stellplatznachweis war zu führen und wurde auch erbracht.
Der genehmigte Brandschutznachweis erfordert nun noch Um- bzw. Anbauten am Gebäude die eine Tektur notwendig machen, da sie Auswirkungen auf das Maß der baulichen Nutzung haben. Konkret sind hier zwei Außentreppen als 1. Rettungsweg auf der Nord- und Westseite des Gebäudes notwendig. Ohne diese Treppen ist das Vorhaben aus Brandschutzgründen nicht umsetzbar. Die Außentreppen haben Auswirkung auf das Maß der baulichen Nutzung hinsichtlich der Grundfläche. Mit der Errichtung der Treppen wird das Maß der baulichen Nutzung nach Angaben des Architekten in der Grundfläche um 5,93 m² überschritten. Es wird hierzu auf das Schreiben vom Architekten Schwankner Bezug genommen. Es wird angemerkt, dass der als Garage genehmigte Bereich in der Vergangenheit zu Aufenthaltszwecken genutzt wurde. Dieser wird nun entsprechend zukünftig als Lagerraum/Archiv umgenutzt.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Der Baum- und Freiflächenplan wurde beurteilt. Für die Rotbuche mit Stu 3,75 m wäre eine Baumpflege nach ZTV-Baumpflege und eine Kronenverspannung sinnvoll.
Allerdings ist die Rotbuche der einzige Baum auf dem Grundstück. Bei der Grundstücksgröße von 1839 qm sind noch 5 weitere Bäume nötig. Zumindest 2- dafür aber größere mit Stu 30 – 35 cm ließen sich aber an der Kaiser-Ludwig-Straße bzw. Habermannstraße unterbringen.
Der Stellplatznachweis ist unverändert und wird mit 6 Stellplätzen ausreichend erbracht.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die beantragte Umnutzung eine Befreiung von der Grundflächenzahl mit insgesamt 5,93 m² für zwei aus Brandschutzgründen notwendige Außentreppen als Rettungswege zu erteilen.
Der Aufenthaltsraum ist dauerhaft als Lager um zu
nutzen.
Für die Rotbuche mit Stu 3,75 m ist eine Baumpflege nach ZTV-Baumpflege und eine Kronenverspannung durchzuführen.
Es sind mindestens zwei Ersatzbepflanzungen mit einem Stu 30 – 35 cm zu pflanzen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 27.06.2018 14:24 Uhr