Bauherr: Michael und Erika Kühn
Bauort: Josef-Würth-Str. 15a, Grundstück Fl.Nr. 385/6 (Grundstücksgröße = 806 m²)
Planbereich: Baulinienplan Nr. BI 14/50, Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012, §34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung und Garagen – und Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung;
Das gegenständliche Grundstück wurde im Jahr 2014 mit zwei freistehenden Einfamilienhäusern in E+D-Bebauung beplant. Das Haus im nördlichen Grundstücksteil wird aktuell gemäß der erteilten Baugenehmigung ausgeführt. Das im südlichen Grundstücksteil situierte Haus wird mit der vorliegenden Planung neu zur Genehmigung vorgelegt.
Der Bauwerber plant die Errichtung eines Einfamilienhauses in E+D-Bebauung mit einem Satteldach (DN 45°). Das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss.
Die festgesetzten Baulinien und Baugrenzen werden mit der Hauptnutzung eingehalten. Der Carport überschreitet die vordere Baulinie von 8 m mit ca. 1 m. Die Vorgartenlinie von 5 m wird jedoch weiterhin eingehalten. Eine Befreiung sollte wie in ähnlichen Fällen gem. § 31 Abs. 2 Nr. 2 befürwortet werden.
Die Grund- und Geschoßflächenzahl wird eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird geringfügig mit ca. 20 m² aufgrund der Zufahrt überschritten, diese sollte aufgrund der wasserdurchlässigen Ausführung befreit werden.
Die Wand- und Firsthöhen werden sowohl in der Haupt- wie auch in der Nebennutzung eingehalten. Die Dachbelichtungselemente in Form von Dachfenstern entsprechen der Ortsgestaltungssatzung.
Die geplante Abgrabung auf der Südseite des Gebäudes entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung.
Die geplante Bebauung fügt sich i.S. des § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung ein.
Der Stellplatznachweis ist noch korrekt zu führen, da in der ursprünglichen Planung ein sog. „gefangener“ Stellplatz im Vorgartenbereich vorgesehen war. Dies wurde dem Architekten bereits mitgeteilt – die Planung wird insoweit geändert.
Nachbarunterschriften liegen nicht vor.
Der Freiflächengestaltungsplan liegt zur Beurteilung beim gemeindlichen Umweltamt.