Antrag Marketta und Stephan Rosenthal zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 392/2 an der Wörnbrunner Str. 28;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 02.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 02.07.2018 ö 12

Sachverhalt

Bauherr: Marketta und Stephan Rosenthal, Im Oberfeld 8, 51381 Leverkusen
Bauort: Wörnbrunner Straße 28, Grundstück Fl.Nr. 392/2 (Grundstücksgröße = 652 m²)
Planbereich: Bebauungsplan 61 B I 37 vom 20.12.1937, Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012, §34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung und Garagen – und Stellplatzsatzung; Baumschutzverordnung

Der Bauwerber plant die Errichtung eines Einfamilienhauses in E+D Bebauung mit einem Satteldach 43,5 ° Dachneigung. Das Dachgeschoss ist nachgewiesen kein Vollgeschoss.

Das Maß der baulichen Nutzung wird in der Hauptnutzung eingehalten. Für die Nebenanlagen, hier befestigte Rangierfläche vor der Garage, wird die Grundfläche mit den Nebenanlagen um ca. 30 m² überschritten. Eine Befreiung sollte wie in ähnlichen Fällen befürwortet werden, da sich die Überschreitung innerhalb des festgelegten Rahmens der Gemeinde befindet.

Die festgesetzte Baugrenze wird eingehalten.

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.  

Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung ein.

Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor.

Der Stellplatznachweis wird mittels der Doppelgarage erbracht.

Der Freiflächengestaltungsplan lag dem Umweltamt zur Beurteilung vor. Auf dem Baugrundstück fallen keine Bäume unter die Baumschutzverordnung. Auch Nachbarbäume sind nicht betroffen.

Die bereits bestehende Zufahrt von der Wörnbrunner Straße über öffentlichen Grund wird weiterhin als Zufahrt verwendet. Für die Bauzeit sollten entsprechende Schutzmaßnahmen für die Alleebäume beauflagt werden.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage herzustellen.

Eine Befreiung für Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen mit 30 m² für die befestigte Zufahrt auf dem Grundstück wird befürwortet.

Zum Schutz der auf öffentlichem Grund stehenden Alleebäume an Zufahrt von der Wörnbrunner Straße sind für die Bautätigkeit entsprechende Schutzmaßnahmen zu beauflagen.

Es wird angeregt,  die Attika des Giebels ebenfalls mit einem Satteldach zu gestalten.  

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 03.08.2018 11:37 Uhr