Änderung der Satzung über die Gebühren der Kindertagesstätten;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.10.2018 ö beschließend 8

Sachverhalt

Aufgrund der Änderung der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Grünwald in Bezug auf die Erweiterung der Buchungsmöglichkeiten im Bereich der Horte ist eine Änderung der Gebührensatzung für die gemeindlichen Kindertagesstätten nötig.

Insbesondere müssen hier die nun neu möglichen Buchungskategorien von 2 Stunden und
3 Stunden mitaufgenommen werden.  

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.10.2018 den Sachverhalt ausführlich vorberaten und empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig die Satzung über die Gebühren der Kindertagesstätten entsprechend zu ändern.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Gebührensatzung für die Kindertagesstätten zum 01.11.2018 in § 5 für den wie folgt zu ändern:

§ 5
Gebührensätze

Benutzungsgebühr:

Für den Besuch der Kindertagesstätten werden monatlich folgende Gebühren erhoben:

Gebührentabelle für die Horte der Gemeinde Grünwald
bis
täglich
2
Stunden
3
Stunden

4
Stunden
5
Stunden
6
Stunden
7
Stunden
8
Stunden
9
Stunden
10
Stunden

80,00 €
90,00 €

100,00 €
110,00 €
120,00 €
130,00 €
140,00 €
150,00 €
160,00 €



Die wöchentliche Mindestbuchungszeit im Bereich der Kindergärten- und Krippen beträgt 20 Stunden.

Die wöchentliche Mindestbuchungszeit im Bereich der Horte (ausgenommen Hortgruppe Kinderhaus Max) beträgt 6 Stunden.

Die wöchentliche Mindestbuchungszeit im Bereich der Hortgruppe des Kinderhauses Max beträgt 10 Stunden.

Innerhalb der Woche wechselnde Buchungszeiten werden zur Gebührenermittlung auf den Tagesdurchschnitt einer 5-Tage-Woche umgerechnet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.11.2018 11:32 Uhr