Neubau Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage in der Wilhelm-Keim-Str. 19; Vorstellung der Entwurfsplanung und Kostenberechnung; Genehmigung;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 11.12.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.12.2017 das Architekturbüro Schwesinger & Frach einstimmig mit der Planung zum Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Wilhelm-Keim-Str. 19 beauftragt.

Planung
Die Planung wurde mit der Gemeinde in den letzten Wochen abgestimmt. Nun liegt der Entwurf mit Kostenberechnung zur Genehmigung durch den Gemeinderat vor – auf die beiliegende Präsentation wird verwiesen. Das Architekturbüro wird die Planung in der Sitzung vorstellen.

Baugenehmigungsverfahren
Die planungsrechtlichen Parameter (z.B. Maß der baulichen Nutzung / Grund- und Geschossflächenzahl) sowie die Vorgaben nach der Ortsgestaltungssatzung werden allesamt eingehalten. Lediglich die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen (bedingt durch die geplante Tiefgarage mit 10 Stellplätzen) erfordert eine Befreiung vom Bebauungsplan Nr. B 35 – diese sollte, wie in ähnlich gelagerten Fällen befürwortet werden.

Ansonsten ist das Vorhaben im Rahmen der Einvernehmenserteilung zulässig und genehmigungsfähig. Es wird empfohlen das gemeindliche Einvernehmen mit der vorgenannten Befreiung zu erteilen.

Beschluss 1

Antrag GR-Mitglied Schmidt

GR-Mitglied Schmidt beantragt, es solle bei dem Neubau des Mehrfamilienhauses ein Aufzug eingeplant werden, unter der Bedingung, dass die angrenzenden Wohnbereiche nicht beeinträchtigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 7

Abstimmungsbemerkung
Somit gilt der Antrag von Gemeinderatsmitglied Schmidt als abgelehnt.

Beschluss 2

1.Genehmigung der vorgestellten Planung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgaragen zu berechneten Kosten in Höhe von Brutto 3.260.891,48. €

2. Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage wird erteilt. Eine Befreiung wegen Nichteinhaltung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen wird befürwortet.

3. Der Bauausschuss wird mit den weiteren Vergaben ermächtigt.

4. Das Architekturbüro Schwesinger & Frach soll im Zuge der Barrierefreiheit des Wohnhauses die Möglichkeit zum Einbau eines Aufzuges und oberirdisch zugänglicher Stellflächen untersuchen und dem Bauausschuss die geänderten Planungsinhalte incl. berechneter Kosten zur abschließenden Entscheidung vorstellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 7

Datenstand vom 30.01.2019 13:56 Uhr