Antrag auf isolierte Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung zur Errichtung einer Einfriedung auf dem Grundstück Fl.Nr. 584/4 an der Gereutstraße 2;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses , 17.09.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Rahmen einer Kontrolle durch die Bauaufsichtsbehörde wurde eine Abweichung von der Festsetzung der Ortsgestaltung hinsichtlich der Höhe der straßenseitigen Einfriedung festgestellt. Die errichtete Höhe widerspricht mit einer Höhe von 1,80 m der Festsetzung des § 9 Abs. 4 der Ortsgestaltungssatzung. An Wohnstraßen darf die Höhe der Einfriedung 1,60 m nicht überschreiten. Bei der Gereutstraße handelt es sich um eine Wohnstraße. Die Einfriedung ist hier straßenseitig mit maximal 1,60 m festgesetzt. Der Antragsteller beantragt eine isolierte Abweichung von dieser Festsetzung.
In der Vergangenheit wurden hier trotz vielseitiger Argumente keine Abweichungen von der Festsetzung befürwortet und somit keine isolierten Abweichungen erteilt. Die straßenseitige Zaunanlage ist auf das zulässige Maß vom insgesamt 1,60 m zu reduzieren.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, eine isolierte Abweichung für die errichtete Zaunanlage in Höhe von ca. 1,80 m nicht zu erteilen. Der straßenseitige Zaun ist auf eine Höhe von insgesamt 1,60 m zu reduzieren.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Datenstand vom 25.10.2018 12:46 Uhr