Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses - Haus C - mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 595 an der Robert-Koch-Str. 16b;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 17.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 17.09.2018 ö beschließend 8

Sachverhalt

Bauort: Robert-Koch-Str. 16b, Grundstück Fl.Nr. 595 (Grundstücksgröße = 2.170 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, 65 B 11 v. 28.11.1911, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung

Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 30.07.2018 ausführlich mit der geplanten Grundstücksbebauung befasst und letztlich einstimmig beschlossen das Einvernehmen nicht herzustellen. Die Versagungsgründe waren zum einen das nicht eingehaltene Maß der baulichen Nutzung mit der Grundflächenzahl für die Nebenanlagen nach § 19 Abs. 4 Baunutzungsverordnung und zum anderen die Nichteinhaltung des geplanten Kniestockes (größer als 75cm).


Das hiermit beauftragte Architekturbüro hat die Eingabepläne entsprechend angepasst, so dass nunmehr die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen exakt eingehalten wird.

Bei dem geplanten Kniestock kann der Argumentation des Architekturbüros – dass im mittleren Bereich der Häuser an den Nordostseiten aufgrund der Treppen keine Decken an die Außenwände anschließen und es somit an diesen Stellen keine Kniestöcke gibt, nicht ohne Zweifel gefolgt werden. Es sollte daher die bisherige Beschlussfassung des Bauausschusses vom 30.07.2018 beibehalten bleiben, wonach die maximal zulässige Kniestockhöhe von 75cm einzuhalten ist.

Ansonsten ist nunmehr das Vorhaben zulässig und genehmigungsfähig – dies gilt analog auch für die Wohnhäuser B und C gleichermaßen.

Auf den bisherigen Sachvortrag (vgl. Sitzungsvorlagen vom 30.07.2018) wird verwiesen.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Nebenanlagen herzustellen.

Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen wird befürwortet.

Der Bauausschuss vertritt die Meinung, dass der festgesetzte Kniestock von 75 cm gemäß  § 5 Abs. 7 Ortsgestaltungssatzung in der Planung nicht eingehalten ist. Der Kniestock ist zwingend einzuhalten. Das Landratsamt wird um entsprechende Prüfung gebeten.

Der Fällung der Bäume Nrn. 4, 7, 8, 9, 10, 12, 13, 15, 16, 19, 20, 23, 24, 24a, 25 wird unter Bezugnahme auf die Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 25.10.2018 12:46 Uhr