Bauort: Herrenwiesstr. 17, Grundstück Fl.Nr. 579/3 (Grundstücksgröße = 1.709 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
In der September-Sitzung des Bauausschusses wurde das Einvernehmen zur Errichtung eines Wohnhauses vorbehaltlich der Prüfung und Stellungnahme durch das gemeindliche Umweltamt erteilt. Die Stellungnahme wurde zwischenzeitlich vorgelegt und lautet wie folgt:
Im Osten befindet sich eine einzelne Eiche Nr. 95 in der bestehenden Hofeinfahrt, die erhalten werden soll. Die etwas weiter nördlich stehende Gruppe, Nr. 52 – 56, bestehend aus einer Buche, StU 2,20 m und vier schönen Eichen, StU zwischen 1,46 m bis 2,25 m sollte aber unbedingt stehen bleiben. An dieser Straßenkreuzung Herrenwiesstraße / Dr.-Max-Straße hat die Gruppe eine prägende Funktion. Der als Fällungsgrund angeführte geringe Totholzanteil ist typisch für diese Baumart und mit einer Kronenpflege gut zu beheben. Bei einer Verschiebung des Baukörpers ließe sich die Eichengruppe bestimmt erhalten.
Auch die Buche Nr. 1 im Osten ist ein mächtiger, vitaler und erhaltenswerter Baum, der allerdings für den Neubau bzw. die Einfahrt zu den Garagen gefällt werden soll.
Ansonsten steht auf der gegenüberliegenden Seite im Westen des Grundstücks noch eine Gruppe von sechs großen, alten Buchen. Zwei davon sind nicht erhaltenswert. Die zweistämmige Buche Nr. 28 ist aufgrund ihrer Qualität (Schrägwuchs, zweistämmig) nicht erhaltenswert. Ebenso die Nr. 29 mit StU 2,02 m, hier ist eine große Faulstelle im oberen Stammbereich zu verzeichnen. Dieser Baum würde einen starken Kronenentlastungsschnitt benötigen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Die Nachpflanzungen sind in Ordnung.
Zwischenzeitlich hat der Bauwerber aufgrund der Stellungnahme des Umweltamtes und als Kompromiss-Vorschlag den Hauptbaukörper um ca. 1,50 m nach Westen verschoben, um das Gebäude weiter aus dem Kronenbereich der Buche Nr. 1 herauszunehmen. Dies wird zwar vom Umweltamt positiv gesehen, aber die Eichengruppe soll dennoch gefällt werden.
Die Umweltabteilung hat einen anderen Bebauungsvorschlag skizziert (siehe Anlage), die sowohl den Erhalt der Eichen als auch der Buche gewährleisten würde. Hierbei handelt es sich aber tatsächlich nur um eine Skizze. Dem Bauwerber ist und war es sehr wichtig, die Zufahrt und den Zugang zum Grundstück von der Herrenwiesstraße aus gewährleisten zu können.
Die Buche Nr. 1 könnte wie oben erwähnt, mit der aktuell vorliegenden Planung erhalten werden. Die Zufahrt würde dann über eine Wurzelbrücke laufen.
Die Bauverwaltung hat vor Ort die betroffenen Bäume noch mal umfangreich fotografisch festgehalten, um ein klares Bild hinsichtlich der prägenden Wirkung darlegen zu können (Siehe Anlage 2).
Grundsätzlich gilt: Baurecht vor Baumrecht. Bei der Beplanung eines Grundstückes sind die öffentlichen Belange, zu denen eben auch der Naturschutz zählt, zu berücksichtigen. Soweit ein Grundstück unter Erhalt der als sehr schützenswert und straßenbildprägend eingestuften Bäume auch anders bebaut werden kann, sollte dies als solches auch gefordert werden. Sollte hierfür eine Überschreitung der Baugrenze durch das Hauptgebäude erforderlich sein, könnte diese befürwortet werden.
Nichtsdestotrotz wird die vorgesehene Bebauung mit nur einem Gebäude auf dem großzügigen Grundstück begrüßt und sollte in die Beurteilung miteinfließen.
Die rein baurechtliche Einschätzung und Beschlussfassung aus der letzten Sitzung wird übernommen.