Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 733 an der Oberfeldallee 5;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 17.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 17.12.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bauort: Oberfeldallee 5, Grundstück Fl.Nr. 733, Grundstücksgröße = 1.971m²
Planbereich: Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 7, Bebauungsplan Nr. B 35, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung


Der Bauausschuss hat sich in seiner öffentlichen Sitzung am 17.09.2018 im Rahmen der damals vorliegenden Voranfrage eingehend mit der Grundstücksbebauung befasst und dabei mit 10 : 1 Stimmen das Einvernehmen in Aussicht gestellt. Es ging bei der Voranfrage insbesondere um eine andere Gebäudesituierung (Ost-West – anstelle Nord-Süd) und eine Überschreitung der westlichen Baugrenze mit dem Dachüberstand und dem Balkon. Der ebenfalls angefragten Dachform (Satteldach anstelle festgesetztem Walmdach) wurde nicht zugestimmt.


Nun wurde der Bauantrag mit folgenden Planungsinhalten eingereicht:

Einfamilienhaus mit E + 1 + D-Bebauung. Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss. Walmdach mit einer zulässigen Neigung von 20,8°. Wand- u. Firsthöhe eingehalten. Doppelgarage hält Wandhöhe von 2,75m ebenfalls ein.

Das Maß der baulichen Nutzung wird gut eingehalten.

Der Stellplatznachweis wird durch den geplanten Neubau einer Doppelgarage erbracht.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Das gemeindliche Umweltamt hat zu diesem Bauvorhaben den Baumbestands- und Freiflächenplan geprüft und bis auf nachfolgende Feststellung für in Ordnung befunden. Es sind in den Plänen noch die Stammumfänge und Baumarten aufzuführen.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage herzustellen.

Aufgrund der vorhandenen und bereits befreiten Gebäudestellungen kann auch das geplante Einfamilienhaus in Ost-West Richtung situiert werden - eine entsprechende Befreiung wird befürwortet.

Eine Überschreitung der westlichen Baugrenze mit dem geplanten Dachüberstand und Balkon wird ebenso befürwortet -  einer entsprechenden Befreiung des einschlägigen Bebauungsplanes Nr. B 7 wird zugestimmt.

Im vorliegenden Baumbestands- und Freiflächenplan sind noch die Stammumfänge und Baumarten nach Planzeichenverordnung darzustellen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 29.01.2019 09:57 Uhr