Gemeindesatzung über das Verpflegungsgeld der Kindertagesstätten;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 07.05.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeinde Grünwald hatte die Grundlage zur Abrechnung des Verpflegungsgeldes (Mittagsessen) vor Jahren von öffentlich-rechtlich (Gemeindesatzung) auf privatrechtlich umgestellt. Mittlerweile hat sich gezeigt, dass die ursprüngliche Regelung auf Satzungsgrundlage die bessere ist, weil bei Nichtzahlung für die Besuchsgebühr öffentlich-rechtlich und für das Mittagessen privatrechtlich gemahnt werden müsste. Die Umstellung der Rechtsgrundlage für das Verpflegungsgeld bewirkt, dass sowohl die Gebühr als auch das Essen auf einer öffentlich-rechtlichen Grundlage beruht.
Für die Personensorgeberechtigten, die ordnungsgemäß ihre Gebühren bezahlen, ändert sich durch die Schaffung dieser neuen Rechtsgrundlage nichts.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die der Sitzungsvorlage beiliegende Gemeindesatzung über das Verpflegungsgeld der Kindertagesstätten zu genehmigen
und auf die Verlesung der Satzung zu verzichten.
Die Satzung soll zum 01.06.2019 in Kraft treten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.06.2019 08:14 Uhr