Bauantrag zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit zwei Doppelgaragen (Haus 2) auf dem Grundstück Fl. Nr. 579/8 an der Dr.-Kurt-Huber-Str. 16;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 13.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 13.05.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bauort: Dr.-Kurt-Huber-Str. 16, Grundstück Fl.Nr. 579/8 (Grundstücksgröße = 1067 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan Nr. BI 8/57 v. 29.04.1957, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Der Antragsteller plant für das bisher mit einem Bungalow-Einfamilienhaus bebaute Grundstück die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern (jeweils E+D mit Walmdach; DN 48°) mit zwei Doppelgaragen.

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung wird gut eingehalten.

Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird aufgrund der langen Zufahrt zum rückwärtigen Gebäude um ca. 59 m² überschritten. Einer Befreiung sollte befürwortet werden.

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.

Schützenswerter Baumbestand wird berührt. Gemäß Stellungnahme des Umweltamtes ist eine beeindruckende Buchengruppe – eine fünfstämmige Gruppe mit Stu 1,35 m bis 2,94 m in der Gartenmitte vor Jahren baumzerstörend gekappt worden und die Stämmlinge sind alle eingefault und mit Spechtlöchern durchsetzt. Großflächiger Rindenverlust und Phytophtora-Infektionen sind ebenfalls feststellbar. Deshalb sind die Bäume nicht erhaltenswert und können zur Fällung freigeben werden.  

Aufgrund der in den Bäumen vorhandenen, sehr großen Höhlen ist davon auszugehen, dass diese von Tieren besiedelt sind. Das Umweltamt fordert daher, vor der Fällung dringend eine naturschutzfachliche Prüfung der Bäume durchzuführen.

Der Stellplatznachweis wird mittels der Doppelgaragen erbracht.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit zwei Doppelgaragen (Haus 2) herzustellen.

Eine Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche  mit den Nebenanlagen für die Zufahrt zur rückwärtigen Bebauung um ca. 59 m² wird befürwortet.

Den beantragten Fällungen wird grundsätzlich zugestimmt. Aufgrund der umfangreichen und möglicherweise von Tieren genutzten Höhlen in den zur Fällung beantragten Bäumen wird eine naturschutzfachliche Prüfung der betroffenen Bäume gefordert. Ersatzpflanzungen sind nachgewiesen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 18.06.2019 13:02 Uhr