Änderung/Neufassung der Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten in Öffentlichkeit; Antrag der PBG-Fraktion vom 28.05.19 und 31.05.19;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 28. Mai 2019 stellte die Fraktion der Parteifreien Bürger Grünwalds den Antrag auf ein Verbot von Wahlplakatierung außerhalb der von der Gemeinde Grünwald zur Verfügung gestellten Anschlagtafeln.

Mit einer Ergänzung vom 31. Mai 2019 beantragte die Fraktion der Parteifreien Bürger Grünwalds die Anzahl der bereits vorhandenen 11 gemeindlichen Anschlagtafeln für Wahlwerbung auf 20 Anschlagtafeln zu erhöhen.

Die Verwaltung kommt nach eingehender Prüfung und Vor-Ort-Besichtigung zu dem Ergebnis, dass in Grünwald keine weitere Möglichkeit besteht, weitere Anschlagtafeln aufzustellen.

Eine Beschränkung der Plakatierung ausschließlich für die politischen Parteien und Wählergruppen, die in der Gemeinde Grünwald eine örtliche Organisation haben, ist auf Grund des Gleichbehandlungsgrundsatzes gemäß § 5 Parteiengesetz nicht zulässig. Dies hätte zur Folge, dass kleine Parteien die keinen Ortsverband haben, von der Plakatierung ausgeschlossen wären.

Ein solches Beispiel wäre die Europawahl in diesem Jahr. Kleinere Parteien wie z.B. die Tierschutzpartei, die Bayernpartei etc. hätten hier nicht die gemeindlichen Anschlagtafeln nutzen dürfen.

Nunmehr wurde die Plakatierungsverordnung dahingehend angepasst, dass örtliche Vereine, Organisationen, Institutionen und Kirchen für Veranstaltungen, die in Grünwald stattfinden, bis max. 20 Plakatständer bzw. Anschläge anbringen dürfen.

Zudem wurde die Satzung um § 1 (Beschränkung von Anschlägen), § 4 (Genehmigung) sowie um den § 5 (Wahlen und Abstimmungen) nachrichtlich ergänzt.

In der anschließenden Diskussion werden u.a. folgende Vorschläge zur Prüfung durch die Verwaltung und etwaigen Einarbeitung in die Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten in der Öffentlichkeit aus der Mitte des Gemeinderates vorgebracht:

  • Allgemeine Beschränkung der Anzahl der Plakate, auch in Bezug auf die Wahlwerbung

  • Beschränkung der Plakatierung ab einer gewissen Höhe, insbesondere in Bezug auf die Problematik der Plakatierung an Laternenmasten

  • Verwendung von ökologischen Plakaten

  • Aufstellung von weiteren gemeindlichen Plakatwänden insbesondere an den Standorten  „Perlacher Straße (Höhe Ludwig-Rieger-Weg)“, „Auf der Eierwiese“ sowie am gemeindlichen Bauhof

  • Überprüfung der bereits vorhandenen gemeindlichen Plakatwände (auf Sichtbarkeit usw.)

  • Plakatierung nur im Falle von Veranstaltungen die im Gemeindebereich
Ohne Beschlussfassung wird auf Vorschlag von Herrn 2. Bürgermeister Weidenbach die Verwaltung vorerst beauftragt, die vorgebrachten Vorschläge und Anregungen aus der Mitte des Gemeinderates sowie die Punkte des Antrages der PBG-Fraktion zu prüfen und einen entsprechenden Änderungsvorschlag der Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten in der Öffentlichkeit zu erarbeiten und dem Gemeinderat vorzulegen.

 

Datenstand vom 21.11.2019 15:57 Uhr