Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage, Autoaufzug, Garage und Außenpool auf dem Grundstück Fl. Nr. 448/7 an der Perlacher Str. 40;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 18.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.11.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauort: Perlacher Str. 40, Grundstück Fl. Nr. 448/7 (Grundstücksgröße = 1.351 m²)
Planbereich: Qualifizierter Bebauungsplan B 17; Bebauungsplan BL 19/96 (B 35) 2. Änderung vom 08.11.2012; Ortsgestaltungssatzung; Garagen – und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung



Der Bauwerber begehrt die Genehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage, Autoaufzug, Garage und Außenpool in E+1+D-Bebauung mit Walmdach (DN 52°, kein Vollgeschoss). 

Die Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplans Nr. B 17 werden bis auf das Maß der baulichen Nutzung mit den Nebenanlagen komplett eingehalten. Aufgrund der oberirdischen Zufahrt zur Doppelgarage und zum Autolift ergibt sich eine Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen. Eine Befreiung sollte wie in ähnlich gelagerten Fällen befürwortet werden. Die geplante Tiefgarage (ca. 200 m²) mit je 4 Stellplätzen auf 2 Ebenen wird wie üblich mit 1 m Erdüberdeckung ausgeführt. Eine Befreiung sollte daher ebenfalls befürwortet werden. 

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten. 

Auf der Gebäudeostseite ist eine Abgrabung geplant, die den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung entspricht. Einer Abweichung sollte daher zugestimmt werden.
 
Der Stellplatznachweis wird mittels Garage und Tiefgarage erbracht. 

Es befindet sich kein schützenswerter Baumbestand auf dem Grundstück. Die Nachbarbäume sind aufgenommen. Es werden nur Eiben und eine Weißtanne erhalten. Die drei geplanten Bäume zur Begrünung werden aufgrund der nicht heimischen Baumart als nicht ausreichend empfunden. Es wären mehr heimische Bäume wünschenswert. Eine Änderung der Ersatzpflanzungen wurde bereits mitgeteilt. Dies wird im Freiflächengestaltungsplan geändert. 

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor. 

Das Bauvorhaben ist grundsätzlich genehmigungsfähig. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage, Autoaufzug, Garage und Außenpool herzustellen.

Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen wird für 55 m² befürwortet. 

Einer Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen mit der Tiefgarage mit ca. 200 m² wird aufgrund der Ausführung mit 1 m Erdüberdeckung befürwortet. 

Der Errichtung einer Abgrabung auf der Gebäudeostseite wird zugestimmt.

Die heimischen Baumarten als Ersatzpflanzungen sind entsprechend im Freiflächengestaltungsplan einzutragen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 21.09.2022 09:50 Uhr