Antrag zum Neubau eines Doppelhauses mit zwei Garagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 588/10 an der Herrenwiesstraße 10;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 18.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.11.2019 ö 5

Sachverhalt

Bauort: Herrenwiesstraße 10; Grundstück Fl.Nr. 588/10 (Grundstücksgröße 680 m²) Planbereich: Bebauungsplan 211 B 31 v. 26.02.1932 und BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- und Stellplatzsatzung und Bauschutzverordnung;


GR-Mitglied Kraus ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Antragsteller plant die Errichtung eines Doppelhauses in E+D-Bebauung mit einem Mansardenwalmdach (Dachneigung 45/16,5°) sowie die Errichtung zweier Garagen. Das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss.

Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der vorliegenden Planung mit der Hauptnutzung eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird aufgrund der Zufahrt zur Garage für Haus 1 die an der rückwärtigen Grundstücksgrenze positioniert ist, mit ca. 34 m² überschritten. Eine Befreiung sollte aufgrund der wasserdurchlässigen Ausführung befürwortet werden.
Allerdings wird die Positionierung der Garage für Haus 1 an der rückwärtigen Grundstücksgrenze sowie deren Erschließung nur mit Fahrspuren als wenig optimal bzw. praktisch erachtet. In der Vergangenheit wurde immer wieder empfohlen die Garagen möglichst straßennah zu platzieren. Diese Empfehlung wird für die vorliegende Planung, trotz Einhaltung des Maßes der baulichen Nutzung, an die Bauherrschaft weitergegeben. da die geplante Lösung mit den Fahrspuren nicht optimal ist und bei einer straßennahen Positionierung der Garage, hinsichtlich der Einhaltung der Grundfläche mit den Nebenanlagen auch nicht notwendig wäre. 

Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung ein. 

Auf der Gebäudesüdseite ist eine Abgrabung geplant, die den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung entspricht. Einer Abweichung sollte daher zugestimmt werden.

Die weiteren Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten. 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Der Stellplatznachweis wird mittels zwei Garagen erbracht. 

Der Baum- und Freiflächenplan liegt dem gemeindlichen Umweltamt noch zur Beurteilung vor. Eine Stellungnahme wird nachgereicht. Gemäß dem Baumbestandsplan befinden sich auf dem Grundstück überwiegend Fichten.  

Beschluss

GR-Mitglied Kraus ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Doppelhauses mit Garagen herzustellen.

Eine Befreiung für die Grundfläche mit den Nebenanlagen für ca. 34 m² aufgrund der Zufahrt zu der rückwärtigen Garage wird befürwortet. 

Zur besseren Ausnutzung der Grundfläche mit den Nebenanlagen wird empfohlen, die Garage von Haus 1 straßennäher zu situieren. 

Der Errichtung einer ausnahmsweise zulässigen Abgrabung wird zugestimmt.

Der Nachbarbaum in der Süd-Westlichen Grundstücksecke sowie die Stammumfänge der Nachpflanzungen sind nachzutragen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 21.09.2022 09:50 Uhr