Bauherr: Dr. Christine Paeschke, Nibelungenstr. 4, 82031 Grünwald
Bauort: Nibelungenstr. 4, Grundstück Fl.Nr. 307/5
Planbereich: Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 16, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Die Antragstellerin begehrt die Genehmigung zur Nutzungsänderung des bisherigen Praxisraum in ein Büro ohne Besucherverkehr. Das Büro soll für ein Internet-Reisebüro genutzt werden, das lediglich von einer Person werktäglich betrieben wird.
Die geplante Nutzung wird durch die Verwaltung als nichtstörender Gewerbebetrieb eingestuft, der im allgemeinen Wohngebiet nur ausnahmsweise zulässig ist. Eine entsprechende Befreiung ist hier also erforderlich und könnte befürwortet werden.
Hinsichtlich der Stellplätze stellt sich die Situation schwierig dar. Der Bestand und die zugehörigen Stellplätze sind genehmigt. Für die vorige Nutzung als Praxis wurde im Einvernehmen mit Gemeinde und Landratsamt vereinbart, die Auflage zur Errichtung eines Stellplatzes solange ruhen zu lassen, bis durch die Situation vor Ort offensichtlich wird, dass ein zusätzlicher Stellplatz aufgrund der verkehrlichen Situation tatsächlich benötigt wird.
Mit diesem Antrag auf neue Nutzung ist auch die Stellplatzsituation wieder neu zu beurteilen. Der für die geplante Büronutzung erforderliche Stellplatz wird im Zufahrtsbereich der Garage nachgewiesen. Somit ist der in der Garage befindliche Stellplatz ein sogenannter gefangener Stellplatz und grundsätzlich nicht zulässig. Insofern ist die Nutzungsänderung nur dann genehmigungsfähig, wenn eine entsprechende Ausnahme von der Stellplatzsatzung unter Bezugnahme auf die bisherige Genehmigung befürwortet wird.
Nachbarunterschriften liegen teilweise vor.
Schützenswerter Baumbestand wird nicht berührt.