Bauherr: Silvia Wünsche, Gasteig 9, 82031 Grünwald
Bauort: Gasteig 9, Grundstück Fl.Nr. 89 231
Planbereich: Baulinienplan Nr. 251 B 28, § 35 BauGB
Im Nachgang zu einer Ortseinsicht vor Ort durch das Landratsamt München wurde der gegenständliche Bauantrag zur Errichtung von zwei Stellplätzen, einer Natursteinzyklopenmauer sowie einer Treppenanlage im Garten eingereicht. Das Grundstück liegt im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch, es werden insofern besondere Anforderungen an bauliche Vorhaben gestellt.
Zur Errichtung der zwei Stellflächen im südlichen Grundstücksbereich wurden bereits Erdarbeiten ausgeführt um den dort befindlichen Hang zurückzubauen und Platz für die Stellflächen zu schaffen. Zur Hangabsicherung soll dieser mit einer Natursteinzyklopenmauer stabilisiert werden.
Desweiteren wird auf dem Grundstück im Hangbereich nördlich der Stellplätze eine Treppenanlage zur fußläufigen Erreichbarkeit des bestehenden Wohnhauses errichtet.
Es handelt sich hier nicht um einen klassischen sogenannten „privilegierten“ Fall des § 35 Baugesetzbuch, dennoch gibt dieser vor, das „sonstige Vorhaben“ im Einzelfall zugelassen werden können, wenn die Ausführung öffentliche Belange (z.B. Flächennutzungsplan, Umweltbelange, Entstehung Splittersiedlung) nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. Beide Tatbestände können bejaht werden und insofern das gemeindliche Einvernehmen nach § 35 BauGB befürwortet werden.
Weitere baurechtliche Vorgaben bestehen nicht.
Schützenswerter Baumbestand wird nicht berührt.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.