Tekturantrag Fa. MK Immo Invest Grünwald GmbH auf dem Grundstück Fl. Nr. 617/29 an der Nördlichen Münchner Straße 47;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses , 15.06.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauherr: Fa. Immo Invest Grünwald GmbH, 82031 Grünwald;
Bauort: Nördliche Münchner Str. 47, Grundstück Fl. Nr. 617/29 (Grundstücksgröße 1.742m²)
Planbereich: Bebauungsplan 65 B 11 vom 28.11.1911, BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;
Der ursprüngliche Bauantrag war bereits Beratungsgegenstand am 11.11.2013 sowie 30.06.2014 und wurde mit Bescheid vom Landratsamt München am 12.02.2015 genehmigt.
Es wurden im Rahmen der Baufeldfreimachung drei zu erhaltende Rotbuchen nahe der Nördlichen Münchner Straße versehentlich gefällt. Hierzu reicht der Bauherr auf Forderung des Landratsamt München jetzt einen Tekturantrag ein, um den tatsächlichen Ist-Zustand darzustellen.
Der Bauwerber hat sich mit dem Landratsamt München auf Ersatzpflanzungen in Form von drei Rotbuchen, Stammumfang 40-45cm geeinigt, die genau in dem Bereich gepflanzt werden, in dem die versehentliche Fällung erfolgt ist. Der große Stammumfang entspricht einer sehr hohen Qualität. Ein Bußgeldverfahren durch das zuständige Landratsamt München ist derzeit nicht vorgesehen. Die Ersatzpflanzungen werden vom gemeindlichen Umweltamt als ausreichend angesehen. Das Grundstück ist darüberhinaus mit einem umfangreichen Baumbestand und auch weiteren vorgesehenen Pflanzungen gut eingegrünt.
Dennoch empfiehlt die Verwaltung aufgrund der widerrechtlich erfolgten Fällungen dem vorgelegten Plan zumindest in diesem Punkt nicht zuzustimmen. Die Ersatzpflanzungen werden positiv beurteilt.
Dass die Ersatzpflanzungen als Ersatz für ein Bußgeldverfahren zur Ahndung der widerrechtlichen Fällungen dienen, ist nach Ansicht der Verwaltung nicht zu akzeptieren, da dies sonst als Präzedenzfall für anderer Bauwerber dient. Es sollte insofern gefordert werden, dass eine aufsichtliche Ahndung und auch die Kontrolle der Durchführung der Ersatzpflanzung durch das Landratsamt München erfolgt.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Tekturantrag – hier: Baumbestands- / Freiflächenplan – aufgrund der widerrechtlich erfolgten Fällungen nicht herzustellen.
Dem Umfang der Ersatzpflanzungen wird zugestimmt.
Das Landratsamt München wird gebeten, eine aufsichtliche Ahndung der widerrechtlichen Fällungen zu veranlassen und die tatsächliche Durchführung der Ersatzpflanzung zu kontrollieren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
Datenstand vom 19.10.2016 09:56 Uhr