Bauort: Perlacher Str. 44, Grundstück Fl. Nr. 448/35 (Grundstücksgröße = 1.136 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B17, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Die Bauwerber begehren die Genehmigung zur Energetischen Sanierung und Aufstockung eines Mehrfamilienhauses mit Bürofläche. Das bestehende Gebäude in E+D Bebauung wird um ein Vollgeschoss aufgestockt, dabei soll der L-förmige Baukörper erhalten bleiben und das Haus um die Fichte im rückwärtigen Gartenbereich herumgebaut werden. Durch diese Anordnung und um auf der Nordostseite keine überhohen Giebelwände entstehen zu lassen, haben die Architekten auf eben dieser Gebäudeseite ein steiles Dach mit 85° vorgesehen.
Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung wird eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird aufgrund des komplett versiegelten Vorgartenbereiches überschritten. Hierbei wird der übliche Befreiungsrahmen von 70% um ca. 30 m² überschritten. Eine Befreiung sollte nur bis maximal ca. 42 m² befürwortet werden. Der Zufahrtsbereich ist insoweit zu reduzieren.
Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes B17 werden eingehalten.
Im heutigen Bestand sind lediglich die nördliche Garage und die zugehörige Zufahrt vorhanden. Für die Erweiterung des Gebäudes sind zusätzliche Stellplätze erforderlich, die grundsätzlich auch nachgewiesen werden. Diese befinden sich jedoch komplett im Vorgartenbereich, der gemäß Bebauungsplan B 35 von jeglicher Bebauung freizuhalten ist. Eine Befreiung sollte hier nicht befürwortet werden um keine Bezugsfälle zu schaffen.
Durch die spezielle Dachform wird in diesem Bereich die Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung über die maximal zulässige Dachneigung von 52° nicht eingehalten. Hier ist eine Dachneigung von 85° geplant. Grundsätzlich ist die Gestaltung des Daches als stimmig anzusehen, eine Abweichung ist aber dennoch erforderlich. Die Bauwerber könnten auch mit einer dem L-Baukörper angepassten Dachform ohne entsprechende Abweichungen auskommen, würden dadurch aber viel Stehhöhe im Dach verlieren und ein stärker in Erscheinung tretendes Walmdach in L-Form dazu benötigen. Der Bauausschuss möge hier entscheiden.
Die Dachflächenfenster sind mit 1m Abstand zum First zu planen und auszuführen, dies ist entsprechend zu ändern.
Die Summe der Dachbelichtungselemente (inkl. Giebel) auf der Gebäudenordwestseite ist auf maximal die Hälfte der Dachlänge zu reduzieren.
Im heutigen Bestand befindet sich an der Grundstücksgrenze zur Straße eine Einfriedungsmauer.
Soweit, wie in der Planung vorgesehen, Änderungen daran erfolgen, entfällt der Bestandsschutz. Eine Verlängerung im Bereich der heutigen Zufahrt ist nicht zulässig. Die Einfriedung ist entsprechend der Ortsgestaltungssatzung zu planen und auszuführen.
Schützenswerter Baumbestand wird durch die Maßnahme nicht berührt.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.