Bauort: Nördliche Münchner Str. 24, Grundstück Fl. Nr. 592/48 (Grundstücksgröße 3.040m²)
Planbereich: Bebauungspläne 65 B 11 vom 28.11.1911 bzw. 67 B 12 vom 02.03.1912 und BL 18/96 (B 35) 2. Änderung vom 08.11.2012, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;
GR-Mitglied Kraus ist nach Art. 49 Abs. 1 GO von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Das gegenständliche 3.040m² große Grundstück ist bebaut und soll durch die vorliegende Eingabeplanung neu überplant werden.
Dabei soll im östlichen Grundstücksteil der gewerblich genutzte Bereich mit Büros realisiert werden, im westlichen Grundstück soll Wohnen zur Umsetzung kommen.
Der Gewerbeteil ist untergliedert in zwei Hauptgebäude.
1 x E+1+D und 1 x E+D – wobei beide Dachgeschosse (Walmdächer mit 45° Dachneigung) keine Vollgeschosse aufweisen. Die beiden Bürogebäude sind mit einem über zwei Geschosse ausgebildeten und filigranen Bauteil (aus Glas) verbunden. Bei dem Bürogebäude in E+D-Bebauung ist noch eine Außentreppe als zusätzliche Erschließung (und 2. Rettungsweg) auf der Nordseite angedacht.
In allen vier Ansichten werden zulässige Giebel geplant – wobei jeweils die Wandhöhe der Giebel nur mit Abweichungen von der Ortsgestaltungssatzung zugelassen werden können.
Bei beiden Hauptgebäuden sind die mittlerweile üblichen Lichthöfe bzw. Lichtschächte (in Verbindung mit Treppen) im Rahmen der Ausnahmetatbestände (Außenmaße) beabsichtigt – eine Ausnahme sollte hier jeweils befürwortet werden.
Das Maß der baulichen Nutzung (Hauptnutzung nach § 19 Abs. 1, 2 BauNVO) wird nach eingereichten und geprüften Berechnungen eingehalten.
Die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen wird – bedingt durch die beiden Carports und den geplanten acht oberirdischen Stellplätzen im Vorgartenbereich zur Nördlichen Münchner Straße um ca. 238m² überschritten.
Nachdem es sich z.T. um ein gewerblich genutztes Grundstück handelt und die Zufahrt sowie alle Stellflächen wasserdurchlässig ausgebildet werden sollen, könnte hier im Rahmen einer Befreiung zugestimmt werden.
Der Stellplatznachweis ist erbracht durch die Planung von neun oberirdischen Stellplätzen (davon ein grenznaher Carport / betrifft Stellplätze 7, 8 und 9) für die Gewerbeeinheiten. Die Stellplätze 3 – 6 befinden sich zulässigerweise im Vorgartenbereich, da für gewerblich genutzte Grundstücke das Verbot von Stellplätzen im Vorgartenbereich keine Anwendung findet.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Aussagen zur Einfriedung des Grundstückes fehlen gänzlich – es wird darauf hingewiesen, dass dieses Grundstück an einer Staatsstraße liegt und demnach gemäß Ortsgestaltungssatzung auch Mauern mit einer max. Höhe von 2,00m zulässig wären. In den Eingabeplänen (z.B. Freiflächengestaltung) ist dies nachzuholen.
Baumbestandsplan und Freiflächenplan wurden nachgereicht. Für den Bereich der gegenständlichen Gewerbeplanung im Ostteil des Grundstückes kann die Grünordnung wie beantragt akzeptiert werden. Die zur Fällung beantragten Bäume (z.T. Fichten) stehen den geplanten Stellplätze und der notwendigen Erschließung für das rückwärtige Wohnhaus im Wege. Dafür werden ausreichende Ersatzpflanzungen (insgesamt sechs Platanen) geplant.