Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und der Powerpoint-Präsentation vom Architekturbüro Ziller Plus.
Folgende Befreiungen und Abweichungen werden in Einzelabstimmungen wie folgt befürwortet:
- Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB von Bebauungsplan Nr. B 51 Festsetzung E.7., Schallschutz- Terrassen/-Balkone außerhalb der Baugrenzen.
Abstimmungsergebnis: 25 : 0
- Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB von Bebauungsplan Nr. B 51 Festsetzung E.2.b., Überschreitung der gesamtzulässigen Grundfläche (Hauptnutzung).
Abstimmungsergebnis: 25 : 0
- Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB von Bebauungsplan Nr. B 51 Festsetzung E.2.b., Überschreitung der Grundfläche mit den Terrassen bei Haus 9 u. 11.
Abstimmungsergebnis: 25 : 0
- Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB von Bebauungsplan Nr. B 51 Festsetzung E.14.c., Höhe der Schallschutzwand
Abstimmungsergebnis: 25 : 0
- Abweichung gemäß Art. 63 BayBO wegen unterirdischen Müllraum
Abstimmungsergebnis: 25 : 0
Insgesamt fasst der Gemeinderat zum Bauantrag folgenden Beschluss:
Die Gemeinde Grünwald erteilt zum II. Bauabschnitt der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Grünwald e.G. zur Errichtung von sechs Wohngebäuden und einer Tiefgarage das gemeindliche Einvernehmen.
Den beantragten Fällungen von acht unter die Baumschutzverordnung fallenden Bäumen wird unter Zugrundelegung des eingereichten Freiflächengestaltungsplanes und den dort enthaltenen Neupflanzungen zugestimmt.