Anfrage GR-Mitglied Sedlmair Sophie
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bauausschusses , 23.07.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) | Sitzung des Bauausschusses | 23.07.2020 | ö | 21.9 |
Sachverhalt
GR-Mitglied S. Sedlmair frägt an, ob die großflächigen Werbeanlagen für Bauvorhaben rechtskonform sind. Die Verwaltung verweist hier auf die Regelung in § 5 Abs. 2 der gemeindlichen Werbeanlagensatzung in Verbindung mit Art. 9 BayBO. Werbeanlagen an Baustellen, mit welchen die am Bau Beteiligten werben, sind somit für die Dauer der Ausführung des Bauvorhabens zulässig.
Datenstand vom 25.09.2020 11:22 Uhr