Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 257/11 an der Wendelsteinstraße 52;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 19.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.07.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bauort: Wendelsteinstraße 52, Grundstück Fl.Nr. 257/11 (Grundstücksgröße = 1.341 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012, §34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung, Abstandsflächensatzung; Garagen – und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;


Die Bebaubarkeit des Grundstücks wurde mit einem genehmigten Vorbescheid (AZ 4.1-0056/20/ VB v. 24.07.2020) abgefragt. Im Rahmen des Vorbescheids wird nun das Einvernehmen für den Antrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Pool beantragt. 

Die vorliegende Planung beinhaltet die Errichtung eines Einfamilienhauses in E+1+D- Bebauung mit einem Mansardenwalmdach (Dachgeschoss ist kein Vollgeschoß).
Das Maß der baulichen Nutzung wird sowohl mit der Hauptnutzung wie auch mit den Nebenanlagen sehr gut eingehalten. 

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungsatzung sind ebenfalls vollumfänglich eingehalten. Ebenso die Abstandsflächen gem. der Abstandsflächensatzung. 

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht. 

Gemäß Stellungnahme des Umweltamtes bleiben alle schützenswerten Bäume auf dem Grundstück erhalten, ebenso die Bäume und Büsche zum Tatzelwurmweg. Es werden zusätzlich zwei Amberbäume an der Straße gepflanzt. 
Die ortsfesten Baumschutzzäune müssen vor Abbruch des Altbestandes aufgestellt und abgenommen werden.

Die ortsfesten Baumschutzzäune müssen vor Abbruch des Altbestandes aufgestellt und abgenommen werden.

Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Pool herzustellen.

Die ortsfesten Baumschutzzäune müssen vor Abbruch des Altbestandes aufgestellt und vom Umweltamt abgenommen werden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 27.09.2021 15:06 Uhr