Antrag auf Durchführung einer Bürgersprechstunde; Antrag Christian Geigle vom 03.11.2020 zur Bürgerversammlung am 10.11.2020;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Verwaltungsausschusses, 19.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 19.01.2021 ö 6

Sachverhalt

Herr Geigle beantragt in der Bürgerversammlung vom 10.11.2020, in Grünwald eine regelmäßige Bürgersprechstunde des 1. Bürgermeisters oder – bei Verhinderung - seiner Stellvertreter einzuführen, in der sich die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Anliegen direkt und zeitnah an das Gemeindeoberhaupt wenden können.

Die Bürgerinnen und Bürger können sich jederzeit schriftlich, telefonisch oder elektronisch (per Email, per Fax oder per Mängelformular bei der App) an die Gemeindeverwaltung Grünwald und den 1. Bürgermeister wenden. Auch tragen viele Bürgerinnen und Bürger Herrn 1. Bürgermeister Neusiedl ihre Anliegen beim Treffen auf der Straße vor. Vor Corona haben sich auch die Gemeindebürger in Veranstaltungen und Versammlungen an Herrn Neusiedl mit Fragen gewandt. In der Gemeinde Grünwald wurde bereits unter den 1. Bürgermeistern Rieger und Lindner seit Jahrzehnten auch keine Bürgersprechstunde angeboten. Natürlich können sich die Gemeindebürgerinnen und -bürger auch persönlich zu den bekannten Öffnungszeiten an die jeweiligen Sachbearbeiter wenden bzw. bei dem 1. Bürgermeister einen Termin vereinbaren. Dies ist leider derzeit durch Corona eingeschränkt. Die Gemeinde Grünwald ist sehr bedacht darauf, auch in Zeiten von Corona den Bürgerinnen und Bürger schnellstmöglich bei Anfragen weiterzuhelfen.

Gemäß Art. 37 Gemeindeordnung (GO) erledigt der 1. Bürgermeister laufende Angelegenheiten in eigener Zuständigkeit. Der Gemeinderat kann zwar gemäß Art. 37 Abs. 2 GO dem 1. Bürgermeister weitere Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen, kann aber nicht vorschreiben, dass eine Bürgersprechstunde abgehalten wird. Dies obliegt dem 1. Bürgermeister in seiner eigenen Zuständigkeit.

Beschluss

Der Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.03.2021 13:51 Uhr