Bebauungsplan Nr. B 55 - Grünwalder Einkehr; Präsentation/Planung; Zwischenstand;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.10.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat fasste aufgrund des einstimmigen Empfehlungsbeschlusses des Ausschusses für Planung und Entwicklung vom 11.03.2021 ebenfalls den einstimmigen Beschluss am 23.03.2021 zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück Fl.Nr. 619 und gleichzeitig die Planung mit einer Veränderungssperrensatzung zu sichern. 

Ziel des Bauleitverfahrens ist, dass die mittlerweile unter „Ensembleschutz“ stehenden Raumbeziehungen (insbesondere Gebäudestellungen, Natur- und Verkehrsräume) eine besondere städtebauliche Entwicklung erfahren. Dazu haben bereits mit dem planenden Architekturbüro Brückner der neuen Eigentümer und dem von uns beauftragten Stadtplanungsbüro Goergens & Miklautz unter Hinzuziehung des Landesamtes für Denkmalpflege im zurückliegenden Sommer 2021 intensive Gespräche stattgefunden. 

Erste Planansätze seitens der Antragsteller wurden wieder verworfen und im Lichte des Ensembleschutzes neu interpretiert. Zu den letzten Planinhalten wurde eine mehrere Seiten umfassende Präsentation vom Architekturbüro Brückner aus München erstellt – welche dieser Sitzungsvorlage anliegt. 

Es ist nunmehr angedacht, die als Baudenkmal geschützte Heilig-Blut-Kapelle in das städtebauliche Ensemble räumlich mit einzubeziehen und die bisherige Gaststätte „Grünwalder Einkehr“ als Bestandsgebäude zu belassen. Die Anbauten in Form von Salettl, Kühlhaus und Nebenräume (insbesondere zum Isarhochufer hin) sollen beseitigt und stattdessen neue Gebäude im Süden der Gaststätte in Verbindung mit dem historisierenden Torbogen angeordnet werden. 

Der Parkplatz im Norden wird künftig anders erschlossen, zusätzlich sollen weitere Stellplätze in einer Tiefgarage im südlichen Grundstückbereich zur Ausführung kommen. 

Durch die alten und neuen Gebäudestellungen, dem großzügigen Freiraumkonzept, soll in Anlehnung der ursprünglichen Schwaige eine Hofsituation unter Berücksichtigung der denkmalwürdigen Situation zum Ausdruck kommen. 

Auf die beiliegende Präsentation wird insbesondere verwiesen. 

Mit Schreiben vom 13.09.2021 beantragen die neuen Eigentümer die Fortführung des Bauleitverfahrens als Vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Sinne des § 12 BauGB. Gleichzeitig erklärten sich die Eigentümer bereit die hieraus entstehenden Planungs- und Verfahrenskosten zu übernehmen. 

Die Gemeinde Grünwald steht einem Wechsel der Verfahrensart von einem klassischen „Qualifizierten Bebauungsplan“ hin zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan sehr positiv gegenüber. Die Verwaltung hat sich gegenüber den Vorhabenträgern bereits geäußert und gleichzeitig die Vorlage von entsprechend ausformulierten Eingabeplänen (auf Basis einer Entwurfsplanung) sowie Erstellung eines Durchführungsvertrages mit den üblichen Vertragsmodalitäten gefordert. Die Vorhabenträger und das von diesen beauftragte Architekturbüro Brückner erstellt diese Unterlagen unter Mitwirkung des von der Gemeinde beauftragten Architekturbüros Goergens & Miklautz in enger Abstimmung mit der Verwaltung der Gemeinde Grünwald. Diese Planunterlagen werden Bestandteil des nächsten Verfahrensschrittes zur sog. vorgezogenen Bürger- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB.

Nunmehr geht es in erster Linie darum, das geänderte Planungskonzept zur Kenntnis zu nehmen und einen Billigungsbeschluss zur Fortführung des bisherigen Bauleitverfahrens in ein Verfahren zur Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu fassen. 

Der Ausschuss für Planung und Entwicklung hat sich in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 13.10.2021 sehr eingehend und wohlwollend mit der geänderten Planung zum Areal der Grünwalder Einkehr befasst und nachfolgende einstimmige Beschlussempfehlung an den Gemeinderat abgegeben:

Der Ausschuss für Planung und Entwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung und die Präsentation zu der geänderten Planung zur Kenntnis. 

Aus der Mitte des Gremiums wird die geänderte Planung sehr begrüßt. 

Weiter empfiehlt der Ausschuss für Planung und Entwicklung dem Gemeinderat die Fortführung des bisherigen Bauleitverfahrens in ein Verfahren zur Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Sinne des § 12 BauGB zu billigen.

Beschluss

Aufgrund der einstimmigen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Planung und Entwicklung billigt der Gemeinderat die Fortführung des bisherigen Bauleitverfahrens Nr. B 55 „Grünwalder Einkehr“ für das Grundstück Fl.Nr. 619 in ein Verfahren zur Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Sinne des § 12 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.11.2021 11:15 Uhr