Errichtung "Grüner Rechtsabbiegepfeil" von der Laufzorner Straße und der Tobrukstraße - Antrag SPD-Fraktion vom 03.12.2014;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Verwaltungsausschusses, 23.06.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 23.06.2015 ö informativ 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 03.12.2014 beantragt die SPD-Fraktion die Errichtung eines „Grünen Rechtsabbiegepfeil“ von der Laufzorner Straße in östlicher Richtung auf die Oberhachinger Straße und von der Tobrukstraße in westlicher Richtung auf die Oberhachinger Straße.

Am 04.02.2015 fand diesbezüglich eine Ortseinsicht mit Vertretern des Staatlichen Bauamts Freising, der Polizei und der Gemeine Grünwald statt.

Von Seiten des Landratsamt München ist hierzu nunmehr folgende Stellungnahme bei der Gemeinde Grünwald eingegangen:

Hintergrund sind Bürgerbeschwerden wegen zu langer Wartezeiten an den neuen Signalanlagen an den Knotenpunkten M 11/ Laufzorner Straße und M 11/ Tobrukstraße. Es wird deshalb die Anbringung von Grünpfeilschildern für Rechtsabbieger gefordert.

Grünpfeilschild:

Die Anordnung von Grünpfeilschildern lässt das Rechtseinbiegen aus den Seitenstraßen in die Kreisstraße – unter Beachtung des bevorrechtigten Verkehrs - trotz Rotlicht zu. Jedoch entsteht dadurch ein Konflikt zwischen Rechtseinbiegern und zu Fuß Gehenden/ Rad Fahrenden.

Skizze 1

Vom Grünpfeilschild kann nur profitiert werden, wenn die Seitenstraße ein Rotsignal erhält. Jedoch wird gleichzeitig zu diesem Rotsignal ein Grünsignal für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende über die Seitenstraßen geschalten (siehe Skizze 1).

Zwar müssen Rechtseinbieger querende Personen beachten. Die Signalanlage dient jedoch der Sicherung des Schulwegs; es quert also zeitweise eine größere Anzahl von Kindern, die gerade in jüngeren Jahren besonders schutzbedürftig sind und unter Umständen nicht adäquat auf ein mögliches Fehlverhalten eines Rechtseinbiegers reagieren können.

Weiterhin ist zu beachten, dass die Sonderwege richtungsgebunden für Rad Fahrende freigegeben sind. Einbieger müssen auch auf schnellere Verkehrsteilnehmer auf den Sonderwegen achten. Zudem ist insb. am Knoten M 11/ Laufzorner Straße laut Mitteilung der Polizei immer wieder zu beobachten, dass auch entgegen der zulässigen Fahrtrichtung geradelt wird. Die Komplexität der Verkehrssituation für Einbieger wird dadurch weiter erhöht.

Laut Rn. 32 und 34 VwV zu § 37 StVO sind Ausschlusskriterien für die Anordnung eines Grünpfeils, wenn der Sonderweg (auch unzulässig) gegenläufig von Rad Fahrenden genutzt wird bzw. die Signalanlage überwiegend der Schulwegsicherung dient.

Laut Nr. 35 VwV zu § 37 StVO soll von einem Grünpfeil außerdem nicht Gebrauch gemacht werden, wenn der Knotenpunkt von Personen mit Sehbehinderung genutzt wird; blinde Personen haben keine Möglichkeit, frühzeitig Fehler von Einbiegern wahrzunehmen. Da Zusatzeinrichtungen für Sehbehinderte vorhanden sind und angesichts des Baus eines Mehrgenerationenhauses damit zu rechnen ist, dass künftig auch Personen mit Sichtbehinderung an den Knotenpunkten queren werden, halten wir eine verkehrssichere Ausgestaltung für wichtiger als geringfügige Verbesserungen im Verkehrsfluss für Rechtsabbieger.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass bei der Anbringung von Grünpfeilschildern das Signalprogramm geändert werden muss, um nicht erforderliche Rotschaltungen für die M 11 zu vermeiden. Wenn ein einzelner Rechtsabbieger durch das Überfahren der Induktionsschleife ein Grünsignal anfordert und mittels Grünpfeilregelung noch bei Rotlicht in die M 11 einbiegt, muss die Anforderung gelöscht werden. Ansonsten folgt eine Rotschaltung für den Verkehr auf der M 11, obwohl kein Bedarf mehr besteht; dies wäre dem Verkehr auf der M 11 nicht vermittelbar, wenn weder Fahrzeuge einbiegen noch zu Fuß Gehende die M 11 queren.

Sofern der Fahrzeuglenker jedoch an der Sichtlinie steht und wegen des hohen Verkehrsaufkommens nicht einbiegen kann, wird der Verkehr auf der M 11 nach der Löschung nicht mehr unterbrochen, bis es eine weitere Anforderung gibt.

Der Vorschlag, lange Wartezeiten durch eine Induktionsschleife zu erfassen und ggf. doch ein Rotsignal für den Verkehr auf der M 11 zu schalten, ist nicht praktikabel.

Ein Fahrzeug, das mittels Grünpfeilregelung rechts abbiegt, wartet regelmäßig an der Sichtlinie, womit ggf. auch Beeinträchtigungen für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende entstehen können.

Die Induktionsschleife befindet sich jedoch noch vor der Haltlinie, so dass das Fahrzeug von ihr nicht mehr erfasst werden kann. Darüber hinaus kann ein Fahrzeuglenker von der Sichtlinie aus die Signalgeber für die Nebenrichtung nicht mehr wahrnehmen, er sieht also ein mögliches Grün- oder Rotsignal nicht (siehe Skizze 2).

Skizze 2

Aus den vorgenannten Gründen wird an beiden Knotenpunkten ein Grünpfeilschild nicht für geeignet gehalten, zumal durch eine Änderung der Signalprogramme ggf. ebenfalls eine Verbesserung erzielt werden kann.

Änderung der Koordinierung:

Da Hintergrund für die Anträge auf Grünpfeilschilder Beschwerden seitens der Anwohner wegen zu langen Wartezeiten sind, wird als Verbesserung eine Änderung der Koordinierung vorgeschlagen.

Bislang sind die Signalanlagen am Grünwalder Marktplatz, am Knoten M 11/ Laufzorner Straße und am Knoten M 11/ Tobrukstraße miteinander koordiniert, um eine bestmögliche Abwicklung des Verkehrs auf der M 11 zu ermöglichen. Problempunkt ist auf Grund der örtlichen Gegebenheiten und der hohen Verkehrsbelastung u.a. der Grünwalder Marktplatz, so dass vorrangiges Ziel eine hinreichende Ableitung des Verkehrs vom Marktplatz Richtung Osten bzw. geringe Wartezeiten für den Verkehr in westlicher Fahrtrichtung sind.

Durch die Koordinierung ergibt sich jedoch eine längere Wartezeit an der Laufzorner Straße bzw. Tobrukstraße, da nicht unmittelbar auf eine Anforderung durch Kfz reagiert werden kann (z.B. Grünschaltung immer 10 Sekunden nach Anforderung), sondern zuerst der Signalablauf berücksichtigt werden muss.

Um die Wartezeiten zu verringern, wird die Koordinierung mit der Signalanlage am Marktplatz außerhalb der Hauptverkehrszeiten aufgehoben.

Dies betrifft folgende Zeiträume:

Montag bis Donnerstag:        10.00 - 15.00 Uhr, 19.00 - 20.30 Uhr
Freitag:        10.00 - 15.00 Uhr, 18.00 - 20.30 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertage:        08.00 - 19.00 Uhr

Die Koordinierung zwischen den Signalanlagen an den Knoten M 11/ Laufzorner Straße und M 11/ Tobrukstraße bleibt jedoch erhalten. Dadurch wird verhindert, dass der Verkehr auf der M 11 evtl. an beiden Signalanlagen sowie erneut am Marktplatz warten muss; dies würde sich ansonsten negativ auf die Akzeptanz der Anlagen auswirken.

Da nicht absehbar ist, inwieweit sich die Änderung der Koordinierung negativ auf den Verkehrsfluss am Marktplatz auswirkt, erfolgt die Änderung vorerst befristet für sechs Monate ab Vollzug.

Mit der Änderung der Signalprogramme (Koordinierung und Betriebszeit) ist laut Mitteilung des Staatlichen Bauamts Freising voraussichtlich bis Ende Juli zu rechnen.

Der vom staatlichen Bauamt Freising anwesende Vertreter, Herr Stefan Gruber, stellt in Aussicht, dass während der Schulzeiten die Grünschaltung der Fußgängerampel an der Kreuzung Oberhachinger Straße/Laufzorner Straße mit der Verkehrsampelanlage aus der Laufzorner Straße kommend gleichgeschaltet wird. Außerhalb der Schulzeiten erfolgt die Anforderung wie bisher auf Anforderung.

Beschluss

Nachdem eine Umsetzung des Antrages der SPD-Fraktion vom 03.12.2014 rechtlich nicht möglich ist und dementsprechend vom Landratsamt München nicht angeordnet werden kann, beschließt der Verwaltungsausschuss einstimmig, den Antrag nicht weiter zu verfolgen.

Die Gremiumsmitglieder begrüßen die vom Vertreter des staatlichen Bauamtes Freising, Herrn Stefan Gruber, in Aussicht gestellte Koordinierung der Fußgängerampel an der Kreuzung Oberhachinger Straße/Laufzorner Straße währen der Schulzeiten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 20.10.2016 12:15 Uhr