Antrag auf Verkehrsberuhigung Perlacher Straße/Wörnbrunner Straße; Antrag Herr Andreas Reimann zu Bürgerversammlung am 06.10.22;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Verwaltungsausschusses, 06.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 06.12.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Antrag Bürgerversammlung 2022 von Herrn Andreas Reimann

Der sehr enge und Großteiles nur einspurig zu befahrende Teilabschnitt der Perlacher Straße zwischen der Einmündung der Wörnbrunner Straße und der Oberhachinger Straße mit dem recht schmalen und auch nur einseitigen Bürgersteig wird in zunehmendem Masse nicht nur von PKWs – zum Teil unter erheblicher Missachtung der Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/Std.-, sondern auch von Bussen, LKWs und sogar Schwerlastfahrzeugen zur Umgehung der Ampeln und häufigen Verkehrsstaus auf der Oberhachinger Straße „auf diesem Schleichweg“ befahren. Hierbei wird zum Ausweichen bei Gegenverkehr gefährdend und rücksichtslos auch gerne der schmale Bürgersteig befahren…

In Anbetracht dieses stetig zunehmenden Durchgangsverkehrs beantrage ich zur Verkehrssicherheit und damit Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger, Schulkinder Fahrradfahrer sowie Anlieger diesen Straßenabschnitt mit Verkehrsschildern 260 (Durchfahrtsverbot) mit Geschwindigkeitsbeschränkung auf 20 km/ Std. und mit dem Zusatzschild 848 (Anlieger und Radfahrer frei) zu versehen.
Der Durchgangsverkehr vom nördlichen Teil der Perlacher Straße und der Wörnbrunner Straße kommend kann problemlos – evtl. durch eine abbiegende Vorfahrtsregelung – über die recht breit ausgebaute und nur sehr wenig befahrene Tobrukstraße und die dort bereits vorhandene Ampelanlage geordnet auf die Oberhachinger Straße eingeleitet werden. 

Wie bereits vor geraumer Zeit und auch in der letzten Bürgerversammlung von Herrn Bürgermeister Jan Neusiedl zugesagt, soll dieser bislang auch optisch noch sehr unattraktive und unserer Gemeinde nicht angemessene Teilabschnitt der Perlacher Straße (verrostete Leitplanken, kniehohes Unkraut und Ansammlung von Müllgroßbehältern) durch straßenbauliche Maßnahmen, Markierungen oder Parkbuchten für wechselseitiges Parken und geeignete Pflanzenmaßnahmen (wie z.B. in der Nibelungenstraße) zusätzlich verkehrsberuhigend und gestalterisch entsprechend aufgewertet werden. Außerdem war bereits im Bebauungsplan Nr. B 17 der Gemeinde Grünwald (Stand 22.07.1977) planerisch sehr vorausschauend entlang der westlichen Seite dieses Straßenabschnitts ein ansprechendes Straßenbegleitgrün vorgegeben, welches jedoch bis heute nicht existiert und bitte noch planungsgemäß ausgeführt werden sollte.

Die bei der letztjährigen Bürgerversammlung angeregte Verkehrsinsel vor der Einmündung der Wörnbrunner Straße in der Perlacher Straße als Querungshilfe für Fußgänger, jedoch insbesondere für Kinder auf einem möglichst sicheren Weg über das Postbergerl zur Schule und zum Kindergarten, wurde im Zuge der Erneuerung des dortigen Straßenbelags leider ebenfalls noch nicht ausgeführt.

Hierdurch würde wohl auch die von anderen Bürgern geäußerte Besorgnis und das Anliegen von Frau Monika Ankenbrank Berücksichtigung finden, da die Voraussetzungen für einen diskutierten Zebrastreifen in diesem Bereich gemäß Auskunft der Gemeinde wohl nicht gegeben sein. 



Stellungnahme Ordnungsamt:

Der betreffende Straßenabschnitt der Perlacher Straße ist auf 30 km/h reduziert und in beide Richtungen befahrbar. Auf der Ostseite verläuft durchgängig ein Gehweg – auf der Westseite ist aus Gründen der Verkehrssicherheit wegen der Hanglage eine Leitplanke vorhanden. Die Auswechslung der Leitplanke wird zeitnah noch erfolgen. 

Bei der Anordnung des Verkehrszeichens 260 (Verbot für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Motorräder) mit dem Zusatzzeichen Anlieger frei soll lediglich Kraftfahrzeugführern, die Anlieger sind, die Einfahrt in den gesperrten Bereich erlaubt werden. In einen mit Zeichen 260 beschilderten Bereich dürfen Radfahrer einfahren. 

Oftmals ist bei der Kombination aus dem Verkehrszeichen “Verbot für Kraftfahrzeuge” und dem Zusatzzeichen “Anlieger frei” von einer Sperrung des Durchgangsverkehrs, also einer Anliegerstraße die Rede.

Eine Anliegerstraße ist eine Verkehrsfläche, die Bewohnern (Anwohnern) und Nutzungsberechtigten von Grundstücken den Zugang oder die Zufahrt zu den Grundstücken ermöglicht. Nach Straßenverkehrsordnung kann das Zusatzzeichen „Anlieger frei“ in der Regel mit dem Verkehrszeichen Nr. 260 (Verbot für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Motorräder) kombiniert werden. Anlieger sind in diesem Zusammenhang alle Personen, die mit Grundstückseigentümern oder Bewohnern in Beziehung treten wollen oder ein Anliegen an die Bewohner haben (z. B. Patienten einer Arztpraxis oder Klienten einer Anwaltskanzlei). Diese sind somit auch zur Durchfahrt berechtigt. Aber auch ein Besucher eines Bewohners in der Straße ist ein Anlieger. Auch wenn dieser eventuell nicht angetroffen wurde. Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat in einer Entscheidung festgestellt, dass selbst ein unerwünschter Besucher eines in dem Gebiet Wohnenden zum Einfahren berechtigt ist (VRS 33, 457). Auch Einsatzfahrzeuge, Müll- und Räumfahrzeuge, Straßenkehrmaschinen, Schulbusse und Linientaxis sind als Anlieger zur Durchfahrt berechtigt.

Sollte ein Autofahrer die Anliegerstraße zur Durchfahrt nutzen oder in dieser Straße parken wollen, so begeht dieser nach dem Straßenverkehrsrecht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.

Aus Sicht der Gemeinde Grünwald und der Polizeiinspektion Grünwald wird keine Notwendigkeit gesehen, dass die Perlacher Straße für den Durchgangsverkehr gesperrt werden sollte. 
Die Straßenverkehrsordnung sieht Tempo 20 nicht vor.

Der Bebauungsplan Nr. B 17 stammt aus dem Jahre 1977 und mag an einigen Stellen inhaltlich bis heute nicht vollzogen sein – so fehlt z.B. ein Straßenbegleitgrün an der benannten Stelle. Inhalte von Bebauungsplänen sind häufig Zielplanvorstellungen – ein Bebauungsplan von 1977 ist städtebaulich nach über vierzig Jahren nicht mehr parzellenscharf umzusetzen. Es gibt keinen Planbereich der zu 100% so umgesetzt wurde – in den meisten Fällen sind die Bebauungen nur mit Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen realisiert worden.  Vor alledem ist das festgesetzte Straßenbegleitgrün gem. Bebauungsplan B 17 keineswegs rechtsverbindlich, sondern lediglich ein Planungsinhalt der aus genannten Gründen nicht zur Ausführung kommt.

Die Errichtung einer Querungshilfe in der Wörnbrunner Straße wurde bereits überprüft. Als Orientierungshilfe bezüglich der Breite von Mittelinseln für Querungsanlagen für Menschen zu Fuß und Radfahrende sind die Richtlinien für Anlagen von Stadtstraßen, die nähere Informationen bezüglich der Mindestanforderungen für Mittelinseln und Querungsanlagen enthalten, heranzuziehen. Die Straßenbreite beträgt 8 m. Pro Fahrspur sollte eine Restfahrbahnbreite von 3,75 m erhalten bleiben um den Winterdienst problemlos aufrecht erhalten zu können. Eine Querungshilfe benötigt eine Aufstellfläche von 2,5 m. Leider ist auf der Wörnbrunner Straße keine Querungshilfe aufgrund der fehlenden Straßenbreite realisierbar.

Der Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 07.12.2021 aufgrund eines Antrags von Herrn Reimann zur Bürgerversammlung 2021 ausführlich mit dem Thema der „Verkehrsberuhigung Perlacher Straße und Wörnbrunner Straße“ befasst.

Der Verwaltungsausschuss beschloss hier einstimmig keine weiteren baulichen Veränderungen in der Perlacher Straße im Straßenverlauf zwischen Wörnbrunner Straße und Marktplatz vorzunehmen. 

Darüber hinaus beschloss der Verwaltungsausschuss, ebenfalls einstimmig, von einer Einbahnregelung in der Perlacher Straße im Teilbereich zwischen Wörnbrunner Straße und Marktplatz abzusehen.

Beschluss

Der Verwaltungsausschuss beschließt im Bereich der Perlacher Straße/Wörnbrunner Straße keine Anliegerstraße sowie kein Durchfahrverbot mit Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h einzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.11.2023 10:27 Uhr