Antrag Dr. Britta Kristin und Dr. Jens-Christian Winterscheidt zur Errichtung eines Wohnhauses mit einer Wohneinheit und zwei Doppelgaragen auf dem Grundstück Fl. Nr. 592/41 an der Dr.-Max-Straße 76;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 21.09.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.09.2015 ö 12

Sachverhalt

Bauherr: Dr. Britta Kristin und Dr. Jens-Christian Winterscheidt, 80649 München;
Bauort: Dr.-Max-Straße 76, Grundstück Fl. Nr. 592/41 (Grundstücksgröße 1.500m²)
Planbereich: Bebauungsplan 67 B 12 vom 02.03.1912, BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;

Das Grundstück Fl. Nr.: 592/41 mit einer Gesamtfläche von 3.452m² wurde am 03.07.2015 real geteilt. Das zu bebauende Grundstück weißt jetzt eine Grundstücksgröße von 1500m² vor.

Die Antragsteller planen die Errichtung eines Einfamilienhauses in E+1+D Be bauung mit Walmdach (52° Dachneigung, Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss) und zwei Doppelgaragen.

Das Maß der baulichen Nutzung (GFZ 0,15; GRZ 0,12) wird in Bezug auf Geschoßflächenzahl und die Hauptgrundflächenzahl eingehalten. Die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen wird mit den nicht kompensierbaren Flächen (Garagen) eingehalten. Die Zufahrten werden mit wasserdurchlässigen Belägen geplant, hier entsteht eine Überschreitung von 170 m². Eine Befreiung wie in ähnlichen Fällen sollte hier befürwortet werden.

Die Wand-, First- und Kniestockhöhe entsprechen der Ortsgestaltungssatzung.

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.

Der Stellplatznachweis wird durch den Bau von zwei Doppelgaragen ausreichend geführt.

Die Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes liegt noch nicht vor.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wohnhauses mit einer Wohneinheit und zwei Doppelgaragen herzustellen.

Eine Befreiung wegen Nichteinhaltung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen um 170 qm wird befürwortet.

Der Fällung der beantragten Buchen (Nr. 2, 3 und 4) wird zugestimmt. Es sind fünf Laubbäume 1. Ordnung mit Stammumfang von 25 – 30 cm als Ersatzpflanzungen zu pflanzen.

Während der Bauphase ist der Spitzahorn (Nr. 14) mit entsprechenden Schutzmaßnahmen zu schützen. Die Maßnahmen nach DIN18920 sind beachten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Datenstand vom 19.10.2016 09:35 Uhr