Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 370/2 an der Perlacher Str. 12;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 13.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 13.02.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauort: Perlacher Straße 12, Grundstück Fl.Nr. 370/2 (Grundstücksgröße = 1.710 m²)
Planbereich: Bebauungsplan BL 21/75 (B 17) v. 22.07.1977; Bebauungsplan Nr. BL 19/96 (B35) i.d.F. vom 08.11.2012; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;


Das gegenständliche Grundstück ist in der Vergangenheit mehrfach mit verschiedenen Bauvarianten beplant worden. Für ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage ist im Jahr 2020 und für eine Tektur für die geänderte Fassadengestaltung im Jahr 2022 jeweils eine Genehmigung erteilt worden. Mit dem vorliegenden 2. Tekturantrag wird für nachfolgende Änderungen das gemeindliche Einvernehmen beantragt:

  1. Änderung der Fassadengestaltung mit den geplanten Giebeln
  2. Änderung der Nebenanlagen mit Pool, Outdoorgrillplatz und Freisitz
  3. Wegfall der Tiefgarage und Errichtung einer Dreifachgarage (Reduzierung der ursprünglichen Versiegelung um 300 m²) 

Das gegenständliche Einfamilienhaus wird unverändert in E+1+D Bebauung mit einem Mansardenwalmdach Dachneigung 52° geplant. Die Grundrisse und die Positionierung des Baukörpers zur Urgenehmigung bleiben weiterhin unverändert. Das Dachgeschoss ist weiterhin nachweislich kein Vollgeschoß. 

Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der Grund- und Geschoßfläche eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird mit der Garage, dem Pool und den sonstigen Nebenanlagen innerhalb der 50% Überschreitung nach § 19 Abs. 4 BauNVO eingehalten. Für die geplante Zufahrt mit Wendebereich wird eine Befreiung für 63 m² beantragt. Dies jedoch innerhalb der 70% Überschreitung. Die Befreiung kann in Anlehnung an den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes B 35 befürwortet werden. Durch den Wegfall der Tiefgarage wir die Versieglung erheblich gegenüber der ursprünglichen Planung reduziert.  

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes B 17 sind weiterhin eingehalten bzw. bleiben zur Urplanung unberührt. 

Die festgesetzte Wandhöhe wird mit den Quergiebeln auf der Süd-, Ost-, Nord- und Westseite des Gebäudes wird um 1,80 m überschritten. Eine Befreiung wird befürwortet. 

Der Stellplatznachweis wird mittels Dreifachgarage erbracht. 

Der geänderte Baumbestands- und Freiflächenplan lag dem Umweltamt zur Beurteilung vor. Der Baumschutzzaun für die Winterlinde Nr. 24 muss verändert und auf dem Plan den üblichen Standard mit Kronenradius plus 1,50 m angepasst werden. Der Baumschutzzaun sollte vor Ort entsprechend verändert werden. Die Rotbuche ist gut geschützt. 

Die Sparten dürfen nur im Bereich der geplanten Einfahrt geführt werden und sind im Plan darzustellen, damit die gemeindeeigenen Straßenbäume nicht geschädigt werden. 

Die geplante Heckenpflanzung im Wurzelraum der Rotbuche Nr. 15 darf erst 3 m vom Stamm weg gemessen beginnen und nur vorsichtig in Handarbeit vorgenommen werden. 

Zum Schutz des Baumbestandes ist eine baumschutzfachliche Baubegleitung zu beauflagen. 

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Tekturantrag für den Neubau eines Einfamilienhaues mit Nebenanlagen und einer Dreifachgarage herzustellen.

Eine Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen mit ca. 60 m² für die Zufahrt in wasserdurchlässiger Ausführung wird befürwortet. 

Eine Überschreitung der Wandhöhe mit den geplanten Giebeln bis zu einer Wandhöhe von 1,80 m wird befürwortet. 

Der Baumschutzzaun für die Winterlinde Nr. 24 ist mit dem üblichen Standard Kronenradius plus 1,50 m zu setzen. 
Die Sparten sind im Plan darzustellen und nur im Beriech der geplanten Zufahrt zum Schutz der gemeindeeigenen Straßenbäume zu führen. 
Die vorgesehene Heckenpflanzung ist aus dem Wurzelbereich der Rotbuche Nr. 15 zu planen.

Zum Schutz des Baumbestandes ist eine baumschutzfachliche Baubegleitung zu beauflagen.

Die Einfriedung ist entsprechend der Festsetzung des Bebauungsplanes B17 mit 1,50 m Höhe zu planen. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 20.03.2023 14:31 Uhr